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Der «Duldungsstatus» ist laut SVP «rechtsmissbräuchlich».

 
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Freitag, 23. Juli 2010 / 15:12:48

SVP will Sozialhilfe für Asylbewerber abschaffen

Zürich - Die SVP des Kantons Zürich will mit Hilfe des Volkes verhindern, dass vorläufig aufgenommene Asylbewerber Sozialhilfe erhalten. Sie hat am Freitag die Unterschriftensammlung für ein konstruktives Referendum gegen das revidierte Sozialhilfegesetz gestartet.

Das am 12. Juli vom Kantonsrat verabschiedete Sozialhilfegesetz bringe Verbesserungen im Kampf gegen Sozialhilfemissbrauch, räumte SVP-Fraktionschef Hans Frei am Freitag vor den Medien in Zürich ein. Dass Ämter verpflichtet werden, Verdacht auf Missbrauch zu melden, sei vor allem das Verdienst der SVP.

«Äusserst fragwürdig» sei jedoch, vorläufig aufgenommene Personen bei der Sozialhilfe den Schweizern gleichzustellen, betonte Frei. Er ist überzeugt, dass eine Mehrheit der Zürcher Bürgerinnen und Bürger dies nicht will.

«Leistung und Gegenleistung»

Nach Meinung der SVP gibt es keine Rechtfertigung für eine solche Regelung. Vorläufig Aufgenommene hätten im Endeffekt den gleichen Status wie Personen mit Nichteintretensentscheid (NEE), erklärte Frei. Beide Gruppen hätten per Verfügung eine Aufforderung, die Schweiz zu verlassen. Der «Duldungsstatus» sei rechtsmissbräuchlich und dürfe nicht noch belohnt werden.

Nach dem neuen Gesetz sollen vorläufig Aufgenommene Anspruch auf Sozialhilfe nach den Skos-Richtlinien haben. Der Regierungsrat will damit die Integration fördern. Die neue Regelung beruhe auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung und ermögliche auch Sanktionen, sagte Regierungsrat Hans Hollenstein in der Debatte im Kantonsrat.

Massiver Zustrom befürchtet

Davon betroffen wären im Kanton Zürich rund 5000 Personen. Auf Bundesebene wurde die Grundlage für die Integration von vorläufig Aufgenommenen durch den ehemaligen SVP-Bundesrat Christoph Blocher geschaffen. Für die Umsetzung sind jedoch die Kantone verantwortlich.

Für SVP-Kantonsrätin Barbara Steinemann (Regensdorf) ist Sozialhilfe als Mittel zur Integration verfehlt. Eine Weigerung zur Kooperation führe lediglich zu einer 15-prozentigen Kürzung des Sozialhilfebeitrages. Das sei keine Bestrafung, sondern lediglich eine «Minderung der Belohnung».

ht (Quelle: sda)

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