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Die bisherigen Abtreibungsgesetze Spaniens sollen an europäische Normen angepasst werden.

 
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www.abtreibungsgesetz.info, www.spanien.info, www.gegen.info, www.neues.info

Samstag, 3. Juli 2010 / 15:28:47

Demo in Spanien gegen neues Abtreibungsgesetz

Madrid - Hunderte Menschen haben in Spanien gegen das neue Abtreibungsgesetz protestiert, das am Montag in Kraft treten soll. Die Demonstranten versammelten sich am Samstag vor dem Verfassungsgericht in Madrid, welches das umstrittene Gesetz ihrer Meinung nach noch stoppen soll.

Das Gesetz wird vor allem von der in Spanien nach wie vor sehr einflussreichen katholischen Kirche und der konservativen Volkspartei (PP) bekämpft. Die PP hatte in der vergangenen Woche das Verfassungsgericht eingeschaltet, die Regierung geht dessen ungeachtet von einem pünktlichen Inkrafttreten aus.

Die neuen Regeln orientieren sich an Gesetzen, wie sie in den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bereits gelten. Verankert wird ein Recht auf Abtreibung bis zur 14. Woche. Die Frist kann auf die 22. Woche verlängert werden, wenn ein Risiko für die Gesundheit der Frau besteht oder es Hinweise auf schwere Behinderungen des Ungeborenen gibt.

Abtreibung bisher nur nach Vergewaltigung, Behinderung oder Gefahr für Mutter

Eine der am heftigsten umstrittenen Regelungen sieht vor, dass 16- und 17-jährige Mädchen künftig ohne Einwilligung ihrer Eltern abtreiben dürfen. Die Jugendlichen müssen ihre Eltern aber über die Abtreibung informieren. Ausnahmen sind möglich, wenn die Gefahr besteht, dass die Mädchen deswegen unter Druck gesetzt, bedroht oder Opfer von Gewalt werden könnten.

Das bisherige seit 1985 geltende Gesetz erlaubt eine Abtreibung nur, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist - und zwar bis zur zwölften Woche. Bis zur 22. Woche ist eine Abtreibung legal, wenn das Ungeborene schwer behindert sein würde.

Ohne zeitliche Befristung kann abgetrieben werden, wenn «Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter» besteht. Die Mehrzahl der Abtreibungen in Spanien wurden deshalb offiziell mit psychischen Risiken für die Frau begründet.

et (Quelle: sda)

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