Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Vorsicht ist bei allen Angeboten auf eBay angesagt. (Symbolbild)

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.iphone-verpackung.info, www.ebay-betrug.info, www.leere.info, www.euro.info

Sonntag, 27. Juni 2010 / 14:51:09

eBay-Betrug: Leere iPhone-Verpackung für 400 Euro

Wien - Angesichts des Marktstarts von Apples iPhone 4 in den USA und Deutschland geniesst das Kulthandy auch auf eBay einmal mehr Hochkonjunktur.

Sowohl neue Modelle als auch gebrauchte ältere iPhones gehen beinahe im Minutentakt über die virtuelle Ladentheke. eBay-User, die auf ein Schnäppchen hoffen, sollten allerdings besonders vorsichtig sein.

Nicht selten werden nämlich leere iPhone-Verpackungen angeboten, die aufgrund einer zweifelhaften Angebotsbeschreibung um mehrere Hundert Euro einen Käufer finden.

Irreführung vs. Selbstverschulden

Ein Blick in die eBay-Liste beendeter Angebote zeigt, dass derartige Fälle beinahe an der Tagesordnung sind. Erst am 16. Juni fand eine Originalverpackung eines 3GS-Modells um 389,45 Euro plus 13 Euro Versand seinen Käufer. Billiger kam ein eBay-Käufer am 20. Juni davon, der eine leere Verpackung nach 30 Geboten um 247 Euro plus Versandkosten ergatterte.

Den meisten Angeboten gemein ist, dass sie durch ihre Aufmachung und eine Titelwahl wie «Apple iPhone 3GS 16GB Original Verpackung Weiss» suggerieren, dass es sich dabei um das Gerät in Originalverpackung handelt. Der Zusatz, dass das iPhone nicht inkludiert ist, findet sich meist nur in einer Fussnote.

Für eBay-User kommt das böse Erwachen vielerorts erst nach Angebotsende bzw. wenn das Geld schon überwiesen wurde. «Leider ist die Rechtssprechung bei derartigen Fällen alles andere als einheitlich.»

«So wurde einigen Klägern Recht gegeben, dass es sich um arglistige Täuschung handelt, wenn wesentliche Angebotsinformationen nur im Kleingedruckten angeführt sind. In anderen Fällen berief sich das Gericht darauf, dass User bei der Gebotsabgabe explizit auf das genaue Durchlesen des Angebots hingewiesen werden», erklärt Rechtsexpertin Beatriz Loos auf Anfrage.

eBay pocht auf Selbstverantwortung

Bei eBay ist man sich des Problems bewusst, fordert aber eine gewisse Selbstverantwortung der User ein. «Gerade bei begehrten Gütern wie iPhones oder iPads, die mitunter bei uns noch gar nicht im Verkauf zu finden sind, raten wir zu erhöhter Vorsicht.»

«Wenn Angebote offensichtlich hinters Licht führen, nehmen wir diese nach einer erfolgten Meldung jedoch von der Plattform», sagt Jürgen Gangoly, Sprecher für eBay. Kommt im Angebot allerdings, wie in den skizzierten Fällen ein deutlicher Hinweis auf die Verpackung vor, könne nicht von einer Täuschung gesprochen werden.

Wenn das Geld bereits überwiesen wurde, erweist sich eine Rückforderung schwierig. Abgesehen von der unsicheren Rechtslage müssen Gerichts- und Anwaltskosten im Vorhinein bezahlt werden. Ist der Verkäufer zudem mittellos, bleibt man als Käufer auch nach erfolgtem Rechtszuspruch auf den Kosten sitzen.

Abhilfe schafft in so einem Fall eine Rechtsschutzversicherung oder die von eBay empfohlene Bezahlung mit PayPal. Bei letzterer muss dem Verkäufer allerdings ebenfalls täuschendes Verhalten nachgewiesen werden können. Nur in diesem Fall wird der Betrag zurückerstattet.

Widerrufsrecht bei gewerblichen Verkäufern

Wurde der Verkaufsbetrag noch nicht überwiesen, kann der unvorsichtige Käufer den Betrag einbehalten und seinerseits darauf hoffen, dass der eBay-Seller keine rechtlichen Schritte unternimmt. Da ein derartiges Unterfangen naturgemäss auch für den Verkäufer mit Kosten und dem Risiko verbunden ist, schliesslich vor Gericht als Verlierer vom Platz zu gehen, erweist sich diese Vorgehensweise unter Umständen als ratsam.

«Wenn es sich bei dem eBay-Seller um einen gewerblichen Verkäufer handelt, kann man ohnehin von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und ohne rechtliches Nachspiel vom Vertrag zurücktreten», zeigt Rechtsanwältin Loos einen weiteren Weg auf.

Diese Vorgehensweise lohne sich auch, wenn der als Privatverkäufer angeführte User mit mehreren gleichlautenden Angeboten auf eBay auftrete. «Wenn ein Privatverkäufer etwa eine Vielzahl von Produkten gleichzeitig anbietet, könnte man sich als Käufer ebenfalls darauf berufen, dass es sich dabei um einen gewerblichen Verkäufer handelt und Widerrufsrecht besteht», so Loos im Gespräch.

bert (Quelle: pte)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    iPhone-4-Launch heizt Alt-Handy-Geschäft an
    Montag, 5. Juli 2010 / 21:10:57
    [ weiter ]
    1,7 Millionen iPhones in drei Tagen verkauft
    Montag, 28. Juni 2010 / 16:07:32
    [ weiter ]
    Geschäfte bei Ebay laufen
    Donnerstag, 22. April 2010 / 07:31:18
    [ weiter ]
    eBay-Betrüger täuschte eigenen Tod vor
    Montag, 2. März 2009 / 22:42:12
    [ weiter ]
    Studie: eBay-Einkaufen bringt Milliardenersparnisse
    Dienstag, 29. Januar 2008 / 08:25:44
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG