Mittwoch, 5. Mai 2010 / 21:00:44
AKW Beznau und Gösgen nur «ausreichend betriebssicher»
Bern - Nur zwei der vier Schweizer Atomkraftwerke erhalten von der Aufsichtsbehörde die Note «gut» für ihre Betriebssicherheit. Es sind dies Leibstadt und Mühleberg. Beznau und Gösgen bescheinigt das ENSI für 2009 lediglich eine ausreichende Betriebssicherheit.
Im Fall von Beznau wird die schlechte Bewertung mit einem bereits bekannten Zwischenfall von letztem August begründet. Damals waren zwei Mitarbeiter bei Revisionsarbeiten einer unzulässig hohen Strahlendosis ausgesetzt gewesen.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) leitete gegen das AKW Beznau ein Strafverfahren ein. Die Ermittlungen dazu sind noch im Gang, wie das ENSI anlässlich seiner Jahresmedienkonferenz mitteilte. Ergebnisse werden bis Ende Jahr erwartet.
Ereignis der Stufe 2
Das ENSI stufte den Vorfall als Ereignis der Stufe 2 auf der von 0 bis 7 reichenden internationalen Ereignisskala ein. Es handle sich um den ersten Vorfall der Stufe zwei in einem Schweizer AKW, sagte Peter Flury, Leiter der Abteilung Betriebsüberwachung beim ENSI, vor den Medien in Bern.
Beanstandet hat das ENSI beim AKW Beznau auch das Dach des Maschinenhauses. Aus Gründen der Erdbebensicherheit handle es sich um eine leichte Konstruktion, die aber nicht ausreichend windbeständig sei, erklärte Flury. Die Mängel sollen nun behoben werden.
AKW Gösgen: Grundsatz der Sicherheitsvorsorge verletzt
Beim AKW Gösgen kritisiert das ENSI den Umgang mit einem Mehrfachfehler. Beim Wiederanfahren nach einer Revision waren sicherheitsrelevante Elemente ausgefallen, weil Sicherungen durchbrannten.
Das AKW setzte nach Behebung der Störung das Anfahren fort, obwohl die Ursache des Ausfalls nicht bekannt war. Damit hat es laut dem ENSI einen zentralen Grundsatz der Sicherheitsvorsorge verletzt. Das ENSI ordnete den Vorfall vom Juni 2008 der Stufe 1 zu.
Panne zu spät gemeldet
Weil die AKW-Betreiber die Panne erst im März 2009 meldeten, zeigte das ENSI das AKW Gösgen beim Bundesamt für Energie an. Die Strafanzeige wurde der Bundesanwaltschaft zur Abklärung der Zuständigkeiten zugestellt. Zuständig ist demnach das Bundesamt für Energie, das zum laufenden Verfahren keine Auskunft erteilt.
Das Inspektorat kritisiert auch die Qualität einzelner Berichte und Dokumente des AKW Gösgen. Mit den Kernkraftwerken Leibstadt und Mühleberg war das ENSI hingegen zufrieden. Deren Betriebssicherheit beurteilte es als «gut».
Dies sei zwar nicht die Höchstnote, sagte Flury. Damit diese erteilt würde, brauche es aber ein aussergewöhnliches Jahr. Insgesamt verzeichnete das ENSI im vergangenen Jahr 27 meldepflichtige Vorkommnisse.
fest (Quelle: sda)
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