Montag, 3. Mai 2010 / 11:20:19
Die Schweiz muss sich kritischen Fragen stellen
Genf - In Genf ist die Debatte über den Bericht der Schweiz zuhanden des UNO-Komitees gegen Folter zu Ende gegangen. Diskutiert wurden vor allem Zwangsmassnahmen bei der Ausschaffung von Asylbewerbern sowie das Prinzip der Nicht-Zurückweisung.
Der Leiter der Schweizer Delegation und Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, Bernardo Stadelmann, unterstrich erneut den Willen der Schweiz zu einer Nulltoleranz gegenüber jeder Form von Misshandlung und Folter.
Sorge über SVP-Ausschaffungsinitiative
Die UNO-Experten begrüssten die klärenden Ausführungen der Schweizer Delegation, hielten aber an einigen Kritikpunkten fest. So äusserten sich etwa zwei der zehn Experten besorgt über die Ausschaffungsinitiative der SVP.
Darin wird gefordert, kriminelle Ausländer konsequent auszuschaffen. «Diese Initiative verstösst gegen das Prinzip der Nicht-Zurückweisung», sagte der Berichterstatter des Komitees für die Schweiz, der Senegalese Abdoulaye Gaye.
Zudem solle die Folter als eigener Straftatbestand ins Schweizer Recht aufgenommen werden, forderte Gaye.
Die Experten äusserten sich besorgt über das Fehlen unabhängiger Beobachter sowie über den Gesundheitszustand von auszuweisenden Asylbewerbern.
Überbelegung in Gefängnissen
Ein weiteres Thema war die Überbelegung in Schweizer Gefängnissen. Obwohl die durchschnittliche Belegung 91 Prozent beträgt, war das Genfer Gefängnis Champ-Dollon im vergangenen März mit 200 Prozent hoffnungslos überfüllt gewesen.
Die Antifolterkonvention der UNO wurde 1984 beschlossen und trat 1987 in Kraft. Die Schweiz hat sie 1986 ratifiziert. Jedes Land muss in regelmässigen Abständen einen Bericht über die Einhaltung des Folterverbots abliefern.
fest (Quelle: sda)
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