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Die Strompreise waren zu hoch angesetzt.

 
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Montag, 8. März 2010 / 14:36:42

Strompreise laut ElCom tatsächlich zu hoch

Bern - Die vorsorglich verfügte Senkung der Tarife 2010 für die Stromübertragung ist begründet. Das stellt die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) nach einer vertieften Analyse fest. Noch hängig sind die Einsprachen gegen die für 2009 verfügten Tarifsenkungen.

Am 9. Juli 2009 hatte die ElCom die Tarife des Übertragungsnetzes für das Jahr 2010 vorsorglich um 130 Millionen Franken respektive 13 Prozent gesenkt und damit weitere Strompreiserhöhungen verhindert. Diese Nullrunde trug zu einer Beruhigung der Diskussion um die Strompreise bei.

Die definitiven Untersuchungsergebnisse zeigen laut ElCom, dass die Massnahme begründet war: Die Betreiberin (Swissgrid) und die Eigentümer des Übertragungsnetzes (Alpiq, BKW, Axpo AG, CKW, EGL, EWZ, Rätia Energie sowie verschiedene kleinere Unternehmen) haben die Kosten, wie schon für 2009, zu hoch angesetzt.

Tarife zu hoch

Die Untersuchung habe gezeigt, dass die Tarife sogar noch mehr hätten gesenkt werden müssen, erklärten ElCom-Vertreter vor den Medien in Bern. Diese Differenz in der Höhe von etwa 10 Millionen Franken müsse bei der Berechnung der Tarife für die nächsten Jahre ausgeglichen werden.

Insgesamt reduzierte die ElCom die Übertragungs-Kosten von 989 auf 859 Millionen Franken. Im einzelnen wurden folgende Kostenkomponenten gekürzt: die anrechenbaren Betriebskosten um 24 Millionen auf 199 Millionen, die Kapitalkosten um 48 Millionen auf 169 Millionen Franken.

30 Tage Zeit für Rekurs

Um 58 Millionen auf 491 Millionen Franken gesenkt wurden schliesslich die anrechenbaren Kosten für Systemdienstleistungen. Hier erfolgten die Kürzungen vor allem bei den Wirkverlustkosten, die in diesem Verfahren erstmals untersucht wurden. Bei den Wirkverlusten handelt es sich um Einbussen bei der Stromübertragung.

Die Unternehmen haben nun 30 Tage Zeit, den Entscheid der ElCom beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Allfällige Beschwerden haben aber keine aufschiebende Wirkung.

 

tri (Quelle: sda)

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