Sonntag, 17. Januar 2010 / 12:13:05
Neue Bestimmungen für UBS-Kunden in Kanada
Ottawa/Zürich - Die UBS schwenkt auf einen strengeren Kurs ein gegenüber kanadischen Kunden, die Konten in der Schweiz haben. Grund sind schärfere Reglementierungen der kanadischen Regierung für sämtliche ausländischen Banken.
Bereits im Dezember informierte die UBS ihre Kunden in Kanada in einem Brief über die Änderungen, wie die UBS-Medienstelle am Wochenende bestätigte. Die Westschweizer Zeitung «Le Temps» hatte entsprechende Berichte veröffentlicht.
Die Bestimmung NI 31-103 vom vergangenen Dezember unterscheidet allerdings zwischen zwei Gruppen von Kunden. Wer insgesamt weniger als 5 Millionen kanadische Dollar hat, für den ist der Zugang zum grenzüberschreitenden Geschäft beschränkt. Alle Bankprodukte erhält der Kunde nur noch im kanadischen Inlandgeschäft der UBS.
Wer alles in allem über 5 Mio. Kanada-Dollar besitzt, darf weiterhin alle UBS-Anlagedienstleistungen und -Bankprodukte aus dem grenzüberschreitenden Geschäft in Anspruch nehmen, darunter explizit auch Wertschriften. Für beide Kundengruppen gilt aber, dass Kredit- und Debitkarten, die an Konten im Ausland gebunden sind, bis Ende April aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
Bestimmungen umgangen
Die Bestimmungen der Regierung in Ottawa lehnen sich an das «Qualified Intermediary Agreement» (QI) an, das die US-Regierung 2001 für ausländische Banken erlassen hatte. Die UBS hat sich ihre massiven Probleme in den USA eingehandelt, weil sie die Bestimmungen des QI jahrelang umgangen hatte.
Die Steuerbehörden in Ottawa versuchen seit vergangenem September, an Daten von kanadischen UBS-Kunden heranzukommen und Hinweise auf Steuerbetrug zu finden. Für den 8. Februar ist der Besuch einer Regierungsdelegation aus Ottawa in Bern angekündigt, um Verhandlungen über ein neues Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Kanada aufzunehmen.
bert (Quelle: sda)
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