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Donnerstag, 14. Januar 2010 / 14:07:04

SBB erhöht Billettpreise - Halbtax 20 Prozent teurer

Bern - Das Zugfahren kostet bald mehr: Durchschnittlich steigen die Billettpreise im öffentlichen Verkehr um 6,4 Prozent, wie der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) in Bern bekannt gab. Die erste allgemeine Tariferhöhung seit drei Jahren tritt am 12. Dezember in Kraft.

Von der Preisrunde wird fast niemand verschont. Besonders stark steigen die Preise für die Halbtax-Abonnemente: Die gemäss VöV «beliebteste Rabattkarte der Schweiz» kostet 15 Franken mehr pro Jahr. Das bedeutet einen Aufschlag um 10 Prozent. 75 Prozent der Einzelbillette werden in Kombination mit dem Halbtax gelöst, wie der VöV schreibt.

Für das 2-Jahres-Halbtax-Abo wird 50 Franken mehr verlangt. Das entspricht einem Aufschlag von 20 Prozent. Seit 1993 wurden die Preise für die Halbtax-Abonnemente nicht mehr angetastet, wie der VöV schreibt. Die gewöhnlichen Billette und Streckenabonnemente werden mit 3,4 Prozent moderater erhöht.

Erfolg macht GA teurer

Auch die regelmässigen Pendler werden stärker zur Kasse gebeten. Das Generalabonnement (GA) sei Opfer des eigenen Erfolgs, heisst es in der Mitteilung. Denn weil Pendler immer längere Distanzen zurücklegten, sänken die Einnahmen pro Kilometer. Deshalb seien Preiserhöhungen unvermeidlich.

Durchschnittlich wird das GA um 6,7 Prozent teurer. Für Erwachsene in der 2. Klasse schlägt das GA um 200 Franken auf 3'300 Franken auf. Das GA Erwachsene für die 1. Klasse kostet neu 5'150 Franken. Das sind 300 Franken mehr als vorher.

Gerechtfertigte Erhöhung?

Vertreter der Bahnkunden zeigen sich von der Tariferhöhung enttäuscht. Vor allem treue Kunden würden überdurchschnittlich zur Kasse gebeten, heisst es bei Pro Bahn.

Als «gerechtfertigt» und «vertretbar» beurteilen hingegen das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) die Erhöhung der Preise.

Der Preisüberwacher kann die Tariferhöhungen beim öffentlichen Verkehr noch verhindern. Aufgrund des Gesetzes könnte «Monsieur Prix» eingreifen, wenn die Preise missbräuchlich erhöht würden, wie der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) mitteilte. Der Preisüberwacher hat nun 30 Tage Zeit, um die Preiserhöhungen genau zu analysieren.

bert (Quelle: sda)

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