Freitag, 18. Dezember 2009 / 09:17:33
Ausgeschaffte dürfen wieder in die Schweiz zurück
Das Bundesamt für Justiz muss neun abgewiesene Asylbewerber wieder in die Schweiz zurückholen. Gemäss «10vor10» haben die Behörden die fünftägige Beschwerdefrist nicht eingehalten.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des Dublin-Verfahrens entschieden. Drei der abgewiesenen Asylbewerber sind bereits wieder in der Schweiz.
Die schnelle Ausschaffung geschieht mit Absicht, sagte Jonas Montani vom Bundesamt für Migration. Die Gefahr, dass die Abgewiesenen untertauchen ist gross.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf sprach gegenüber «10vor10» von Einzelfällen. Das System funktioniere gut.
zel (Quelle: news.ch mit Agenturen)
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