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Schweizer Unternehmen sollen bald Emissionsrechte in die EU verkaufen können.

 
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Mittwoch, 16. Dezember 2009 / 14:52:23

Schweiz macht beim EU-Emissionshandel mit

Bern - Das schweizerische Emissionshandelssystem soll mit jenem der EU verknüpft werden. Der Bundesrat hat beschlossen, Verhandlungen für ein neues bilaterales Abkommen aufzunehmen.

Ist ein Unternehmen klimafreundlicher als vorgeschrieben, kann es Verschmutzungsrechte verkaufen. Will es dagegen mehr CO2 ausstossen, muss es solche Rechte kaufen. Dies gilt sowohl in der Schweiz als auch in der EU. Beide haben jedoch in sich geschlossene Emissionshandelssysteme. Schweizer Unternehmen können also keine Emissionsrechte in die EU verkaufen.

Dies will der Bundesrat mit dem neuen bilateralen Abkommen ändern. Das Ziel ist, dass die Schweiz und die EU ihre Emissionszertifikate gegenseitig anerkennen. Angesichts der relativ geringen Emissionsreduktionspotenziale in der Schweiz und der steigenden Reduktionsanforderungen sei der Zugang zum EU-Emissionsmarkt attraktiv, hält das Umweltdepartement (UVEK) fest.

Hohe Kosten für CO2-Reduktion

Die Kosten zur Reduktion einer Tonne CO2 sei in weiten Teilen der EU geringer als in der Schweiz. Dies komme vor allem energieintensiven Industrien wie Zement oder Mineralölverarbeitung zugute.

Die EU hat bereits Interesse signalisiert, erste Gespräche wurden geführt. Nun hat der Bundesrat ein Mandat für Verhandlungen mit der EU-Kommission erteilt. In einem nächsten Schritt werden die aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat konsultiert.

Unternehmen einbinden

Das neue bilaterale Abkommen soll nach dem Willen des Bundesrates noch vor 2013 abgeschlossen werden. Der Bundesrat will nach 2012 das Instrument des Emissionshandels für die zukünftige Klimapolitik stärken und ausdehnen.

Neben energieintensiven Unternehmen, die heute von der CO2-Abgabe befreit sind und am Emissionshandel teilnehmen, sollen künftig auch Raffinerien und bestimmte Anlagen der Energieversorgung und der chemischen Industrie sowie die Luftfahrt eingebunden werden können. Grundlage ist das revidierte CO2-Gesetz, das der Bundesrat im Sommer dem Parlament unterbreitet hat.

tri (Quelle: sda)

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