Mittwoch, 2. Dezember 2009 / 13:31:40
Kein Zwang zu obligatorischer Telefonberatung
Bern - Von den Massnahmen, mit denen der Bundesrat den Anstieg der Krankenkassenprämien dämpfen will, ist eine weitere gefallen. Nach dem Ständerat lehnte nun auch der Nationalrat die Pflicht für Krankenkassen ab, medizinische Gratis-Telefonberatungen anzubieten.
Die grosse Kammer folgte mit 100 zu 73 Stimmen der Minderheit der Gesundheitskommission (SGK), einer «gemischten Koalition», wie Sprecher Pierre Triponez (FDP/BE) sagte.
Gesundheitsminister Didier Burkhalter warb vergeblich für den Dienst. Dieser könne die gleiche Qualität bieten und die überlasteten Notfalldienste entlasten. SP und Grüne forderten mehr Zeit für den Entscheid als die von der Mehrheit der SGK und auch vom Bundesrat für die Vorlage beantragte Dringlichkeit erlaubt.
Keine Finanzierung von Telefonwerbung
In der obligatorischen Grundversicherung will der Nationalrat den Kassen nicht nur Maklergebühren und Provisionen verbieten, sondern auch die Finanzierung von Telefonwerbung. Auf Antrag der Mehrheit der SGK fügte der Rat mit 119 zu 56 Stimmen diesen zusätzlichen Absatz ins Gesetz ein.
Damit werden zwei Anliegen beider Räte zusammengeführt: Der Nationalrat hatte bei der ersten Beratung zunächst ein Verbot ins Gesetz eingefügt, per Telefon um Kunden zu werben. Der Ständerat beschloss danach das Verbot von Provisionen und Courtagen.
Bundesrat Burkhalter begrüsste die Verbote. Weder Werbung noch Makler brächten einen Mehrwert, kosteten aber Geld. Mit dem Verbot könnten gemäss einer Studie des Bundesamtes für Gesundheit bei der Grundversicherung rund 55 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.
tri (Quelle: sda)
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