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In dem Gesetz soll nun geregelt werden, wie viel «Schweiz» ein Produkt oder eine Dienstleistung enthalten muss.

 
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Mittwoch, 18. November 2009 / 15:12:31

Marke «Schweiz» soll besser geschützt werden

Bern - Der Bundesrat will die Marke «Schweiz» und das Schweizerkreuz besser schützen. Er hat zuhanden des Parlaments Entwürfe für die Revision des Markenschutz- sowie des Wappenschutzgesetzes vorgelegt.

Mit der «Swissness-Vorlage» werde die Grundlage geschaffen, um den Wert der Marke «Schweiz» auch in Zukunft zu erhalten, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern. Denn immer häufiger komme es zum Missbrauch der «Schweizer Qualität» oder «Made in Switzerland».

Mit dem Gesetz soll nun geregelt werden, «wie viel 'Schweiz' in einem Produkt oder einer Dienstleistung sein muss, damit auch 'Schweiz' draufstehen darf», präzisierte Widmer-Schlumpf. Die geltenden Gesetze würden hier zu viele Fragen offen lassen.

Naturprodukte: Ernte in der Schweiz

Konkret müssen Naturprodukte wie Pflanzen in der Schweiz oder maximal zehn Kilometer ausserhalb der Schweizer Grenzen geerntet worden sein, damit sie mit dem Schweizer Kreuz oder der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» beworben werden dürfen. Für verabeitete Naturprodukte müssen mindestens 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen.

Ausnahmen gelten für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht gibt wie etwa Kakao, oder die etwa durch Ernteausfall infolge eines Unwetters vorübergehend nicht verfügbar sind. Die ungenügende Verfügbarkeit eines Rohstoffes muss in einer Bundesratsverordnung für die entsprechende Branche ausgewiesen werden.

Industrieprodukte: 60 Prozent in der Schweiz

Bei Industrieprodukten müssen mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Dabei dürfen auch die Kosten für Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden. Ausserdem muss bei Industrieprodukten und verarbeiteten Naturprodukten die Tätigkeit, die dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleiht, beispielsweise die Verarbeitung der Milch zu Käse, in der Schweiz erfolgen.

Als schweizerisch bezeichnet werden dürfen Dienstleistungen, sofern sich der Sitz der Anbieterfirma und das tatsächliche Verwaltungszentrum in der Schweiz befindet. So will der Bundesrat verhindern, dass sich Briefkastenfirmen ein Stück des «Swissness-Kuchens» abschneiden können.

Was das Schweizerwappen angeht, so bleibt dieses grundsätzlich der Eidgenossenschaft vorbehalten. Ausgenommen sind Unternehmen wie Victorinox oder der TCS, die das Wappen bereits seit Jahrzehnten als Teil ihres Unternehmenskennzeichens verwenden.

smw (Quelle: sda)

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