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Die Finanzaufsicht verhängt knapp neun Millionen Euro Bussgeld gegen die UBS.

 
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Freitag, 6. November 2009 / 11:21:51

UBS-Banker zockten unerlaubt mit Kundengeldern

London - Die britische Finanzaufsicht FSA hat die Schweizer Grossbank UBS mit einer Bussgeld-Zahlung in Höhe von knapp neun Mio. Euro abgemahnt. Grund dafür war das sträfliche Verhalten von vier Mitarbeitern der Vermögensverwaltung reicher Privatkunden in der Londoner Niederlassung.

Sie hatten auf Kundenkonten ohne deren Zustimmung Transaktionen an den Finanzmärkten durchgeführt. Über das Bussgeld hinaus kostete der Fauxpas dem Institut Entschädigungen von insgesamt mehr als 42 Mio. Dollar.

Zwischen Januar 2006 und Dezember 2007 waren auf zumindest 39 Konten unerlaubte Transaktionen durchgeführt worden. Die Banker spekulierten mit dem Geld der Kunden in Devisengeschäften und Edelmetallen, Verluste wurden an die Konten gebucht, wie die BBC berichtet.

Eine interne Untersuchung der UBS habe ergeben, dass pro Tag bis zu 50 nicht genehmigte Transaktionen getätigt wurden. Durch die Warnung eines Mitarbeiters an Vorgesetzte waren die Geschäfte schliesslich aufgeflogen.

UBS ignorierte Warnsignale

Die FSA hat die Bank wegen «System- und Kontrollfehlern» mit der Strafe belegt. Gleichzeitig kritisiert die Behörde, dass es nicht nur Systemfehler gewesen seien, die zu den unerlaubten Transaktionen geführt haben sollen.

Darüber hinaus habe das Institut nicht auf «mehrere Warnsignale» reagiert, die auf Fehlfunktionen im Risikomanagement hingewiesen hätten. Die vier Mitarbeiter hätten sich dies zu Nutze gemacht und ihre Geschäfte geheim halten können, so der Vorwurf.

Nach Angaben der Finanzmarktaufsicht ist das neun Mio. Euro hohe Bussgeld die drittgrösste Strafe, die jemals von der FSA verhängt wurde. Da sich die UBS jedoch bereits in einem frühen Stadium der Untersuchung zu einer Schlichtung bereit erklärte, sei die Summe um 20 Prozent vom ursprünglich vorgesehenen Strafausmass reduziert worden.

In Zeiten der Finanzkrise bedürfe es jedoch effektiver Kontrollen bei den Unternehmen und einer glaubwürdigen Abschreckungspolitik auf Seiten der Behörden.

tri (Quelle: pte)

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