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Kunden sind beim Handy-Gebrauch im Ausland bald besser geschützt.

 
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Mittwoch, 4. November 2009 / 12:23:07

Entschärfte Kostenfalle beim Handy im Ausland

Bern - Wer sein Mobiltelefon im Ausland verwendet, erhält ab 1. Juli 2010 die maximal anfallenden Kosten eines Anrufs mitgeteilt, etwa per SMS. Mit dieser vom Bundesrat beschlossenen Neuerung nähert sich die Schweiz der Europäischen Union an.

Angepasst hat die Landesregierung hierfür die Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz und zur Verordnung über Fernmeldedienste. Künftig muss bei jeder Rechnungsstellung oder - für Prepaid - bei jedem Aufladen auf die Existenz der Schlichtungsstelle Telekommunikation, ombudscom, hingewiesen werden.

Abonniert ein Kunde Mehrwertdienste, die ihm per SMS oder MMS übermittelt werden, muss er alle Informationen zum Abonnement auf sein Mobiltelefon erhalten und von diesem Gerät aus bestätigen, dass er das Angebot annimmt. So wird es nicht mehr möglich sein, ein solches Abonnement zum Beispiel im Internet abzuschliessen.

Besserer Schutz

Ab 1. Juli 2010 muss zudem der Code zur Deaktivierung des Dienstes bei jedem erhaltenen SMS oder MMS übermittelt werden. Schliesslich muss die Preisangabe für 090x-Nummern darauf hinweisen, dass sie für Anrufe aus dem Festnetz gilt.

Diese Änderungen bewirken gemäss Bundesrat, dass die Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt und informiert werden, wenn sie ihr Mobiltelefon im Ausland verwenden oder Mehrwertdienste konsumieren.

SWITCH kann Domain-Namen sperren

Im Bereich der Grundversorgung können die Gemeinden künftig auf das Recht auf mindestens eine öffentliche Sprechstelle auf ihrem Gebiet verzichten.

Die Einnahmenüberschüsse, die SWITCH bei ihrer Tätigkeit der Zuteilung und Verwaltung von Internet-Domainnamen erzielt, können in Zukunft auch für die Finanzierung von Aufgaben oder Projekten von öffentlichem Interesse im Rahmen der Verwaltung des Domain-Namen-Systems eingesetzt werden.

Auch kann SWITCH einen Domain-Namen sperren, wenn eine in der Bekämpfung der Cyberkriminalität vom BAKOM anerkannte Stelle den Verdacht hegt, dass dieser Domain-Name verwendet wird, um mit unrechtmässigen Methoden an schützenswerte Daten zu gelangen («Phishing») oder um schädliche Software zu verbreiten.

tri (Quelle: sda)

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