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Das Bundesgericht hält das Urteil gegen den Polizisten für gerechtfertigt.

 
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Montag, 2. November 2009 / 13:41:17

Ohrfeige für tobenden Betrunkenen: Polizist zahlt

Lausanne - Ein Berner Polizist hat sich des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht, als er einen betrunkenen und tobenden jungen Mann in der Notfallaufnahme geohrfeigt hat. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Beamten zu 300 Franken Busse bestätigt.

Eine Schülergruppe hatte am 4. Juli 2007 auf dem Gurten den Schulabschluss gefeiert, wobei grosse Mengen Alkohol flossen. Einer der Jugendlichen ging im Rausch auf seine Kollegen los und musste von der Sanitätspolizei anschliessend mit Rissquetschwunden an der Lippe und am Auge ins Zieglerspital gebracht werden.

Da er bei der Einweisung weiter tobte, wurden mehrere Polizeipatrouillen herbeigerufen. Um eine ärztliche Untersuchung durchführen zu können, musste der junge Mann in einer Koje der Notfallaufnahme mit Handschellen gefesselt werden.

Beschimpft, bedroht, angespuckt, gegen den Hals getreten

Das hinderte ihn nicht daran, den neben ihm sitzenden Polizisten zu beschimpfen, zu bedrohen und anzuspucken. Als der Beamte deshalb kurz den Kopf wegdrehte, trat ihn der Betrunkene gegen den Hals. Der Polizist stand auf und verpasste dem Randalierer links und rechts je zwei Ohrfeigen.

2008 sprach das Kreisgericht Bern-Laupen 2008 den Polizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei. Auf Appellation des Schülers fällte das Obergericht im vergangenen März einen Schuldspruch und verhängte eine Busse von 300 Franken. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des Beamten abgewiesen.

Polizeiliche Obhut

Er hatte argumentiert, dass er nicht aus seiner besonderen Machtposition als Polizist heraus gehandelt habe.

Das Bundesgericht hält ihm entgegen, dass sich der Patient in seiner polizeilichen Obhut befunden habe. Andere Personen hätten deshalb nicht in gleicher Weise vorgehen können.

fkl (Quelle: sda)

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