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Das Verteidigungsdepartement (VBS) hat die geladene Waffe zur Ausnahme erklärt.

 
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Montag, 31. August 2009 / 10:06:16

Wachdienst: Geladene Waffe nur noch ausnahmsweise

Bern - Wehrmänner im Wachtdienst laden ihre Waffe nicht mehr durch, werden aber mit einem «Pfefferspray» ausgerüstet. Das Verteidigungsdepartement (VBS) hat die geladene Waffe zur Ausnahme erklärt, wie es mitteilte.

Auf sofort ist im Wachtdienst der Schweizer Armee die «untergeladene» Waffe - volles Magazin in der Waffe eingesetzt, aber Ladebewegung nicht ausgeführt - die Regel. Wie bis anhin bleibt es dem Kommandanten freigestellt, aufgrund seiner Lagebeurteilung Ausnahmen anzuordnen.

Gemäss dem neuen Reglement werden alle Wachtdienstleistenden mit dem Reizstoffsprühgerät (RSG 2000) ausgerüstet. Bisher durfte das RSG im Wachtdienst nur in Kombination mit der Schusswaffe getragen werden.

Das RSG gehört zur Palette der Zwangsmittel unterhalb des Schusswaffengebrauchs. Diese reichen vom Einsatz von Körpersprache und Stimme über Nahkampftechnik und die Anwendung von Schliessmitteln (Kabelbinder und Handschellen) bis zum Einsatz des RSG. Ab 2011 sollen alle Angehörige der Armee entsprechend ausgebildet werden.

sl (Quelle: sda)

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