Freitag, 14. August 2009 / 12:50:27
Lidl muss nachsitzen: Preise falsch deklariert
Der deutsche Discounter muss die Gepflogenheiten des Schweizer Marktes lernen: Aufgrund einer Eingabe der Stiftung für Konsumentenschutz wurde Lidl
vom Thurgauer Justizdepartement zurechtgewiesen und belehrt, wie die
Preisbekanntgabe in der Schweiz zu erfolgen hat.
In der Werbung und auch im Laden selbst hat Lidl den Preis von
Fleisch und Fleischwaren nicht korrekt angeschrieben. Die SKS hat
deshalb beim Justizdepartement des Kantons Thurgau darauf hingewiesen,
dass bei bestimmten Waren der tatsächlich zu bezahlende Preis nicht
ersichtlich ist oder dann nicht klar ist, auf welches Gewicht sich der
Preis bezieht.
Da Lidl schweizweit tätig sei, hat der Kanton Thurgau auch das SECO
eingeschaltet und Lidl nun auf seine Pflichten in Bezug auf eine
korrekte Preisanschrift hingewiesen. Zudem wurde Lidl auch
«Nachhilfeunterricht» angeboten: Das Justizdepartement und das
SECO seien zu einem informierenden Gespräch bereit.
Die SKS hofft, dass Lidl die Gelegenheit wahrnimmt und so in Zukunft
den Konsumentinnen und Konsumenten neben günstigen Preisen auch
korrekte Preisangaben bietet, wie der Konsumentenschutz Schweiz berichtet.
tri (Quelle: news.ch mit Agenturen)
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