Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Versicherer dürfen mögliche Simulanten durch Privatdetektive überwachen lassen.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.privatdetektive.info, www.versicherer.info, www.einsetzen.info, www.duerfen.info

Montag, 15. Juni 2009 / 19:55:55

Versicherer dürfen Privatdetektive einsetzen

Luzern - Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Krankenkassen und andere Sozialversicherer dürfen mögliche Simulanten durch Privatdetektive überwachen lassen. Laut Bundesgericht besteht dafür eine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Der Inhaber eines Ladens war 2003 von einer Hebebühne fast sechs Meter in die Tiefe gestürzt. Nach einem Spitalaufenthalt blieb die Erwerbstätigkeit des Mannes nach seinen eigenen Angaben eingeschränkt. Die Schweizerische Mobiliar als Unfallversicherung zahlte ihm in der Folge die Behandlungskosten und Taggelder aus.

Im September 2004 stellte die Mobiliar ihre Zahlungen gestützt auf den Bericht eines Privatdetektivs ein. Seine Observationen hatten ergeben, dass der angeblich Arbeitsunfähige bis zu 12 Stunden täglich in seinem Geschäft tätig war. Nach Ansicht der Versicherung hatte er die Beschwerden damit nur simuliert.

Das Berner Verwaltungsgericht segnete das Vorgehen der Versicherung im vergangenen August ab. Die I. Sozialrechtliche Abteilung des Bundesgericht in Luzern hat die Beschwerde des Mannes in ihrer Sitzung nun ebenfalls abgewiesen.

Observation möglicher Simulanten

Nach Ansicht der Richtermehrheit besteht eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür, dass die Sozialversicherer die Observation möglicher Simulanten durch Privatdetektive in Auftrag geben, wie dies bei der IV schon zulässig ist. Die Berichte der privaten Ermittler seien als Beweismittel verwertbar.

Laut dem Entscheid ergibt sich die Gesetzgrundlage für den Einsatz von Privatermittlern aus der Vorschrift im Gesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, wonach die Versicherer die notwendigen Abklärungen von Amtes wegen vorzunehmen hätten. Dazu gehöre die Beweisbeschaffung.

smw (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Überwachung durch Privatdetektiv erlaubt
    Donnerstag, 9. September 2010 / 12:21:13
    [ weiter ]
    Massnahmen gegen hohe Krankenkassenprämien
    Dienstag, 16. Juni 2009 / 15:25:31
    [ weiter ]
    Mutmassliche IV-Betrüger werden im Ausland observiert
    Freitag, 28. November 2008 / 12:38:06
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG