Dienstag, 9. Juni 2009 / 15:25:53
GPK: Labortarif-Verfahren mit Schwachstellen
Bern - Das Verfahren zur Festsetzung der ab 1. Juli gültigen Labortarife sei grundsätzlich korrekt und im gesetzlich gegebenen Rahmen verlaufen. Dies hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats festgestellt. Es gebe aber Schwachstellen.
Zur Höhe der Labortarife äusserte sich die GPK nicht. «Dies war nicht unsere Aufgabe, es ging nur um das Verfahren», sagte Max Binder (SVP/ZH), Präsident der entsprechenden GPK-Subkommission, an einer Medienkonferenz in Bern. Immerhin gebe es in der GPK gewisse Zweifel, ob die neuen Tarife betriebswirtschaftlichen Ansprüchen genügten.
Unter die Lupe kam das Verfahren wegen der Empörung bei vielen Ärzten. Positiv wertet die GPK, dass die wichtigsten Akteure des Gesundheitswesens im Verfahren vertreten gewesen seien und die Möglichkeit gehabt hätten, ihre Standpunkte einzubringen. Dies notabene ohne gesetzliche Pflicht, denn über die Analyseliste entscheide alleine das Eidg. Departement des Innern (EDI).
Allerdings seien die Verwaltungsstellen des EDI gegen aussen wenig transparent mit der Kritik an der Analyseliste umgegangen. Zudem habe das EDI den Entscheid Ende Januar in unnötiger Eile gefällt; eine Dringlichkeit habe nicht schlüssig dargelegt werden können.
Die GPK erinnerte daran, dass die Gesundheitskommission des Nationalrats diesbezüglich eine Aussprache mit EDI-Chef Pascal Couchepin verlangt hatte. Der Entscheidzeitpunkt widerspreche insofern den üblichen Gepflogenheiten. «Äusserst problematisch» sei auch die Mehrfachrolle des Bundesamtes für Gesundheit im Verfahren.
ht (Quelle: sda)
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