Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Die Krankenversicherer erhalten bereits mit der Eintrittsmeldung systematisch die Diagnose der stationären Patienten.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.krankenkassen.info, www.erhalten.info, www.schnelle.info, www.einsicht.info

Montag, 8. Juni 2009 / 14:12:14

Krankenkassen erhalten schnelle Einsicht in Diagnose

Bern - Die Krankenkassen erhalten ein neues Instrument zur Kontrolle der Spitalkosten. Laut Bundesverwaltungsgericht dürfen Krankenhäuser die Diagnosen von stationären Patienten grundsätzlich bereits mit der Eintrittsmeldung an die Versicherer weitergeben.

Der Krankenkassenverband Santésuisse hatte im Tarifvertrag von 2006 mit den Berner Spitälern vereinbart, dass die Krankenversicherer bereits mit der Eintrittsmeldung systematisch die Diagnose der stationären Patienten erhalten.

Die Daten dienen den Krankenkassen dazu, ihre Leistungspflicht sowie die Wirtschaftlichkeit der Behandlung zu prüfen. Der Berner Regierungsrat hatte der Vereinbarung die Genehmigung verwehrt, da die Kassen für ihre Prüfung nur den Behandlungsgrund (Krankheit, Unfall oder Mutterschaft) kennen müssten, nicht aber die Diagnose.

Beschwerde abgewiesen

Seien sie auf die Diagnose tatsächlich angewiesen, so könne diese auf konkretes Gesuch hin dem Vertrauensarzt des Versicherers bekannt gegeben werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Santésuisse nun zwar abgewiesen, im Ergebnis aber einen positiven Entscheid für die Krankenversicherer gefällt.

Die Richter kommen nämlich zum Schluss, dass der systematischen Weitergabe der Diagnose bereits beim Spitaleintritt respektive bei der Rechnungsstellung von Gesetzes wegen nichts entgegen steht. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Behandlung im Einzelfall habe regelmässig bereits in diesem frühen Zeitpunkt zu erfolgen.

Wenn es etwa um «heikle» Krankheiten wie psychische Erkrankungen oder Geschlechtskrankheiten gehe, dürfe die Herausgabe der Diagnose aber auch künftig nur an den Vertrauensarzt erfolgen.

tri (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Ärzte besorgt über Politik und Krankenkassen
    Sonntag, 31. Mai 2009 / 14:57:32
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG