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In Frankreich gibt es ein Gesetz zum Schutz der Urheberrechte, das aber die Privatssphäre tangiert.

 
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Donnerstag, 4. Juni 2009 / 13:54:29

«Geistige Leistung muss honoriert werden»

Wien - «Der technologische Fortschritt im Zuge der Digitalisierung hat für die Medien- und Kreativbranche ähnlich gravierende Veränderungen mit sich gebracht wie einst die Erfindung des Buchdrucks. Fragen zum Thema geistiges Eigentum und Urheberrecht sind deshalb heute in intellektueller und juristischer Hinsicht anspruchsvoller zu beantworten denn jemals zuvor.»

Mit diesen Worten leitete Horst Pirker, Präsident des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) gestern, Mittwoch, das Symposium «Geistiges Eigentum und Urheberrecht im Zeichen neuer Zeiten, neuer Medien und neuer Herausforderungen» in Wien ein.

Diese Entwicklung sei aus Sicht der Verlage zwar prinzipiell begrüssenswert, da sie auch viele neue Chancen mit sich bringe. «Gleichzeitig sind aber auch riesige Herausforderungen entstanden, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Kreativwirtschaft zu sichern», so Pirker.

Geschäftsmodell gesucht

Im Zentrum des Interesses stehe derzeit vor allem der Versuch, ein geeignetes Geschäftsmodell zu finden, das dem zunehmenden Problem der Online-Piraterie entgegenwirkt. «Die Bereitschaft der Menschen, für mediale Inhalte zu bezahlen, sinkt. Dies führt dazu, dass traditionelle Geschäftsmodelle in Frage gestellt werden und die Umsätze auf Seiten der Rechteinhaber einbrechen», stellte Pirker fest.

Besondere Sorgen bereite dem VÖZ-Präsidenten, dass dieser ethische Standard der privaten User auch im gewerblichen Bereich vielfach einfach ungefragt übernommen werde. «Der Wert einer geistigen Leistung darf nicht nur ideell honoriert werden, sondern muss sich auch in finanzieller Hinsicht bei den Rechteinhabern niederschlagen. In dieser neuen Wirklichkeit des World Wide Webs müssen faire Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass Kreativschaffende angemessen für ihre Leistungen entschädigt werden», forderte Pirker.

Bürger wissen geistiges Eignetum zu schätzen

«Ich halte nichts davon, wenn Bürger dafür gescholten werden, dass sie eine kreative Leistung kostenlos nutzen wollen. Dass sie sich Inhalte illegal im Netz herunterladen, heisst nicht notwendigerweise, dass sie diese Leistung nicht zu schätzen wissen», konterte die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Wenn es um die Frage der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen gehe, die den wirtschaftlichen Fortbestand der Kreativwirtschaft sichern sollen, könnten nicht nur die Anliegen der Rechteinhaber Gehör bei der Politik finden.

«Als Ministerin bin ich dazu verpflichtet, auch die Anliegen der Allgemeinheit in die Diskussion miteinzubeziehen», betonte Brandion-Ortner. Schärfere Gesetze allein seien sicher nicht zielführend. «Es bringt nichts, jeden privaten Tauschbörsennutzer als Raubkopierer hinzustellen. Dadurch wird lediglich der weltweite Widerstand gegen die Anti-Piraterie-Vorstösse der Industrie angekurbelt», meinte Brandion-Ortner.

ISP stärker einbeziehen

Auch der inzwischen vielerorts geforderten stärkeren Einbeziehung der Internetprovider in den Kampf gegen Online-Piraterie steht die Bundesministerin eher skeptisch gegenüber: «Wenn mutmasslichen Raubkopierern nach mehrfachen Urheberrechtsverstössen der Webzugang gesperrt wird, ist das ein erheblicher Eingriff in die geltenden Rechtsbestimmungen, der unter anderem das Recht auf Privatsphäre und freie Meinungsäusserung berührt.»

Eine Umsetzung des entsprechenden Modells, das in Frankreich bereits per Gesetz eingeführt worden sei, stehe bislang noch nicht auf der Tagesordnung. «Zweifelsohne werden in dieser Hinsicht aber auch noch andere Länder dem Vorbild Frankreichs folgen», so die Überzeugung Brandion-Ortners.

fest (Quelle: pte)

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