Freitag, 29. Mai 2009 / 13:36:54
Drei Schläger von Kreuzlingen verhaftet
Kreuzlingen - Die drei Schläger, die am 21. Mai zwei Männer in der Unterführung am Bahnhof Kreuzlingen brutal zusammengeschlagen haben, sind verhaftet. Sie wurden mit Hilfe eines Videos aus einer Überwachungskamera identifiziert, das die Kantonspolizei veröffentlicht hatte.
Bei den Tätern handelt sich um drei 18 bis 20 Jahre alte Schweizer aus dem Kanton Thurgau, wie die Kantonspolizei mitteilte. Sie sind geständig.
Als Motiv gaben sie an, sie hätten grundlos gehandelt. Täter und Opfer, die bei der Attacke leicht bis mittelschwer verletzt wurden, haben sich vor der Tat offenbar nicht gekannt.
«Die Opfer befanden sich zur falschen Zeit am falschen Ort,» sagte Patrick Müller, Vizestatthalter beim Bezirksamt Kreuzlingen, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Täter und Opfer seien rein zufällig zusammengetroffen. Einen rassistischen oder politischen Hintergrund der Tat schloss der Untersuchungsrichter aus.
Allerdings sei Alkohol im Spiel gewesen. Die Täter sind bislang nicht vorbestraft. Zwei von ihnen wurden an ihrem Arbeitsplatz verhaftet, einer zu Hause. Welche Strafe sie erwartet, ist noch offen. Falls sie wegen einfacher Körperverletzung angeklagt werden, drohen ihnen maximal drei Jahre Freiheitsstrafe.
Videosequenz veröffentlicht
Auf Anordnung des Bezirksamts Kreuzlingen hatte die Kantonspolizei ein Video aus einer Überwachungskamera veröffentlicht, auf dem die Täter zu sehen waren. Wenige Stunden später gingen mehrere Dutzend Meldungen ein.
Auch wenn in diesem Fall das Video ganz offensichtlich zum Erfolg geführt habe, werde man diese Art der Fahndung nicht alltäglich einsetzen, sagte Daniel Meili, Mediensprecher der Thurgauer Kantonspolizei, auf Anfrage. Grundsätzlich müsste eine Veröffentlichung verhältnismässig sein, was bei dem brutalen Angriff der Fall gewesen sei.
Eine weitere Voraussetzung sei laut Meili, dass andere Fahndungsmethoden nicht zum Erfolg geführt haben. So wurde das Video der Schläger von Kreuzlingen eine Woche nach der Tat veröffentlicht, nachdem die Ermittlungen erfolglos verlaufen seien.
ht (Quelle: sda)
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