Donnerstag, 28. Mai 2009 / 12:53:45
Schweizer Bauern dürfen deutsches Ackerland kaufen
Karlsruhe - Seit Jahren streiten sich Schweizer und deutsche Bauern im Bundesland Baden-Württemberg über den Kauf von Ackerland - jetzt hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) den Schweizern recht gegeben.
Landwirte aus der Schweiz müssen den deutschen Landwirten rechtlich gleichgestellt werden - sie sind selbstständige Grenzgänger im Sinne des Freihandelsabkommens. Wie der BGH in Karlsruhe mitteilte, entfällt damit der rechtliche Schutz für deutsche Landwirte im Grenzgebiet.
Südbadische Bauern hatten in den vergangenen Jahren dagegen protestiert, dass Schweizer Landwirte riesige Ackerflächen zwischen Bodensee und Basel aufkauften und pachteten. Sie können die Erträge zollfrei in die Schweiz bringen und erzielen dort höhere Preise. Daraufhin wandte das Waldshuter Landwirtschaftsamt eine verschärfte Regelung des Grundstücksverkehrsgesetzes an.
Vor seinem Urteil hatte der BGH den Fall vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen, der in einem ähnlichen Fall für die Schweizer entschied. Nach einem Abkommen von 2002 dürfen Schweizer Selbstständige, die ihren Betrieb nach Deutschland verlegen, nicht schlechter behandelt werden als ihre deutschen Kollegen. Zweifel gab es bislang, ob dies auch für selbstständige Grenzgänger gilt, deren Betrieb in der Schweiz liegt.
fest (Quelle: sda)
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