Donnerstag, 28. Mai 2009 / 08:14:53
460 Beschwerden gegen Abstimmungsresultat
Bern - Die Kantone werden von Einsprachen gegen das knappe Abstimmungsresultat zu den biometrischen Pässen überflutet. In 22 Kantonen gingen insgesamt mehr als 460 Abstimmungsbeschwerden ein, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur SDA bei den Staatskanzleien ergab.
Am grössten ist der Widerstand in der Zentralschweiz. Im Kanton Luzern gingen knapp 250 Beschwerden ein. Im Kanton Schwyz wollen sich 70 Personen nicht mit der Einführung des biometrischen Passes abfinden.
Nur 4 Kantone wurden bisher von den Beschwerden verschont. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Neuenburg ist die Frist inzwischen abgelaufen. In den Kantonen Jura und Tessin bleibt noch Zeit, um Beschwerde einzulegen.
Annulierung oder Nachzählung
Die Beschwerdeführer fordern die Kantonsregierungen auf, das Resultat für ungültig zu erklären und die Abstimmung zu wiederholen. Für den Fall, dass dies abgelehnt wird, solle zumindest nachgezählt werden.
Bei einem Grossteil der Einsprachen benutzten die Beschwerdeführer die standardisierten Beschwerdebriefe der Vereinigung «Geistige Landesverteidigung». Diese Gruppe macht seit dem Abstimmungssonntag vom 17. Mai auf dem Internet Stimmung gegen das knappe Ergebnis.
Unregelmässigkeiten?
Sie behauptet, dass es bei der Stimmenauszählung zu Unregelmässigkeiten gekommen sei. Auf ihrer Website sind Musterbriefe aufgeschaltet, mit welchen bei den Kantonen Beschwerde eingereicht werden kann.
Die Beschwerde ist drei Tage nach der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblattes einzureichen. In mehreren Kantonen ist die Beschwerdefrist inzwischen abgelaufen.
fest (Quelle: sda)
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