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Der Verteidiger sah keine Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. (Symbolbild)

 
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Dienstag, 12. Mai 2009 / 23:40:13

Thurgauer Pferdequäler verlangt Freispruch

Frauenfeld - Ein erstinstanzlich wegen Tierquälerei verurteilter Thurgauer Viehhändler musste sich vor dem Obergericht in Frauenfeld verantworten. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, dass ihm ein Jungpferd beim erstmaligen Beschlagen verendete.

Die Tierhaltung des Mannes aus Hefenhofen wurde mehrfach beanstandet. Das Bezirksgericht Arbon hatte den Mann vor einem Jahr in erster Instanz wegen Drohung, Tierquälerei und Verstössen gegen das Tierschutz- sowie das Tierseuchengesetz zu 300 Tagen Freihheitsstrafe oder 9000 Franken Geldstrafe verurteilt.

Zudem sollte er Bussen von 2200 Franken bezahlen und eine bedrohte Frau mit 1300 Franken entschädigen. Vor dem Obergericht forderte der Staatsanwalt eine Bestätigung dieses Urteils. Der Anwalt des Viehhändlers verlangte dagegen einen Freispruch.

Der Viehhändler konnte nicht selbst Stellung nehmen, weil er dem Gericht unentschuldigt ferngeblieben war. Der Verteidiger sah keine Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. Er wollte für seinen Mandanten lediglich eine Busse wegen Verstössen gegen das Tierseuchengesetz akzeptieren.

ht (Quelle: sda)

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