Montag, 27. April 2009 / 16:11:28
Walliser SVP verhielt sich nicht rassendiskriminierend
Lausanne - Ein umstrittenes Wahlplakat der Walliser SVP mit betenden Muslimen vor dem Bundeshaus hat für die Urheber definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Laut Bundesgericht wurde das Verbot der Rassendiskriminierung nicht verletzt.
Mitglieder der Walliser SVP hatten das umstrittene Plakat Anfang September 2007 im Vorfeld der eidgenössischen Parlamentswahlen an verschiedenen Orten im Wallis aufgehängt. Bei dem Bild handelt es sich um eine ohne Autorisierung verwendete Fotografie der Bildagentur Keystone.
Es zeigt Muslime, die sich vor dem Bundeshaus zum Gebet hinknien. Zu sehen sind dadurch vor allem die Hinterteile der Betenden. Dem Bild wurde von den Urhebern des Plakats der Text beigefügt «Benutzt eure Köpfe» sowie der Slogan «wählt SVP, Schweiz immer frei».
Bundesgericht wies Klage ab
Die Staatsanwaltschaft Unterwallis erhob Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die unbekannten Gestalter und Verteiler des Plakats. Das kantonale Untersuchungsrichteramt weigerte sich jedoch, der Anzeige Folge zu leisten, was vom Walliser Kantonsgericht im vergangenen Juli bestätigt wurde.
Das Bundesgericht hat in seiner öffentlichen Sitzung vom Montag die dagegen erhobene Beschwerde der Walliser Staatsanwaltschaft nun abgewiesen. Vier der fünf Richter der strafrechtlichen Abteilung kamen zum Schluss, dass das Plakat das Verbot der Rassendiskriminierung nicht verletzt habe.
tri (Quelle: sda)
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