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Dem Bundesgericht reichte die Begründung nicht.

 
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Donnerstag, 19. März 2009 / 12:35:19

Kein Recht auf saubere Luft

Lausanne - Sechs von Greenpeace unterstützte Privatpersonen sind mit ihrem Kampf für saubere Luft auch vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Die Lausanner Richter sind auf ihre Beschwerde wegen mangelnder Begründung gar nicht erst eingetreten.

Die von der Umweltschutzorganisation Greenpeace unterstützten Personen hatten 2006 von der Eidgenossenschaft gefordert, Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und Ozon sowie für Stickoxide zu ergreifen.

Konkret hatten sie etwa eine Partikelfilter-Pflicht für Dieselfahrzeuge, die Einführung einer CO2-Abgabe oder die Halbierung des Treibstoffverbrauchs bei Neuwagen bis 2010 verlangt. Weitere Forderungen betrafen unter anderem einen Baustopp für Strassen, Tempo-Reduktionen oder die Einführung von Road Pricing.

2007 informierte sie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einem Brief über die bereits ergriffenen und noch beabsichtigten Massnahmen. Die Betroffenen gelangten ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde 2008 im Wesentlichen abwies.

Das Bundesgericht ist auf die dagegen erhobene Beschwerde der Betroffenen nun gar nicht erst eingetreten.

Laut Greenpeace-Sprecher Cyrill Studer erwägt man nun einerseits, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde zu erheben. Andererseits sei auch nicht ausgeschlossen, dass auf Basis fundierterer Daten zu Gesundheitsschädigungen durch Luftverschmutzung ein neues Verfahren angestrengt werde.

fest (Quelle: sda)

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