Mittwoch, 18. März 2009 / 19:52:45
Gesalzene Rechnung für Ururenkel von St. Moritzer Hotelpionier
Chur/St. Moritz - Der Ururenkel des Gründers des weltberühmten St. Moritzer Hotels «Badrutt's Palace» muss mehrere hunderttausend Franken für die Benutzung von Zimmern des Hauses zahlen. Das Bündner Kantonsgericht anerkannte eine Rechnungsstellung im Grundsatz.
Johannes Badrutt musste die Nobelherberge nach einem Streit mit seinem Onkel Hansjürg Badrutt und der Direktion auf Grund einer im November 2004 verfügten richterlichen Ausweisung verlassen. Laut dem Urteil der Zivilkammer des Bündner Kantonsgerichts kosten ihn die Aufenthalte im Fünf-Sterne-Haus seit April 2001 über eine Viertelmillion Franken.
Das Gericht hiess eine Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Maloja zwar teilweise gut, verpflichtete Badrutt aber, 254'000 Franken plus fünf Prozent Zins seit Anfang November 2003 zu bezahlen. Ausserdem muss der Ururenkel des gleichnamigen «Palace»-Gründers 14'240 Franken Verfahrenskosten berappen und die Gegenpartei aussergerichtlich mit 4000 Franken entschädigen.
Nun in Miami Beach
Johannes Badrutt, der inzwischen in Miami Beach (USA) lebt, war als Besitzer von einem Drittel des Aktienkapitals davon ausgegangen, unentgeltlich in der Nobelherberge, in welcher er aufwuchs, logieren zu können.
Eine vom Verwaltungsrat des Hotels aufgesetzte Regelung über die Bedingungen der Zimmerbenutzung akzeptierte er nicht. Folglich ignorierte Badrutt auch die ihm zugeschickten Rechnungen.
Nachdem eine Vermittlung der Streitparteien vor dem Oberengadiner Kreispräsidenten gescheitert war, gelangte das Hotel mit einer Klage an das Bezirksgericht Maloja, das Badrutt zur Zahlung insgesamt etwas über 258'000 Franken verurteilte. Das Kantonsgericht reduzierte diesen Betrag nun um etwas mehr als 4000 Franken.
smw (Quelle: sda)
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