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Der Bundesfinanzhof entschied, dass Banken den Finanzämtern Daten auch ohne Verdachtsmomente übermitteln dürfen.

 
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Mittwoch, 18. März 2009 / 13:38:36

Bundesfinanzhof lockert deutsches Bankgeheimnis

München - Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat das Bankgeheimnis gelockert. Banken dürfen den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt.

Es reiche aus, «wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt», heisst es in einem Urteil.

Dies steht nach Ansicht des obersten deutschen Finanzgerichtes nicht im Konflikt mit dem gesetzlich garantierten Bankgeheimnis. Allumfassende Kontrollmitteilungen bleiben weiter verboten.

Kontrollmitteilungen erlaubt

Kontrollmitteilungen an das Finanzamt über einzelne Kunden seien bei einer auffälligen Geschäftsentwicklung aber erlaubt, «die dazu verlockt, solche Einkünfte dem Finanzamt zu verschweigen», hiess es in dem BFH-Urteil weiter. «Es muss nicht mehr der ganz grosse Hammer des strafrechtlichen Verdachts vorliegen», kommentierte ein Sprecher.

In seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 wies der BFH aber im konkreten Fall die beabsichtigten Kontrollmeldungen einer Bank über einen Kunden als unzulässig zurück. Die Verdachtsmomente reichten hier nicht aus.

Bundesfinanzhof hob Urteil auf

Bei einer Prüfung waren hohe Schadensersatzforderungen für Wertpapierfehlkäufe aufgefallen. Daraus hatten die Prüfer geschlossen, dass der Bankkunde über mehr Kapitalvermögen verfügt als beim Finanzamt angegeben.

Das zuständige Finanzgericht hatte die Prüfung für zulässig erklärt. Der BFH hob dieses Urteil auf. Das Finanzamt hat in einem zweiten Rechtsgang die Möglichkeit, weitere Argumente vorzulegen, die eine Kontrollmitteilung rechtfertigen.

tri (Quelle: sda)

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