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Die Firmenspitzen sollen motiviert werden, sich stärker für den langfristigen Erfolg ihrer Firma einzusetzen. (Symbolbild)

 
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Mittwoch, 11. März 2009 / 11:17:04

Schärfere Regeln für Managergehälter

Berlin - Die deutsche Regierung hat schärfere Regeln für Managergehälter beschlossen. Danach sollen insbesondere Vorstände von Unternehmen Aktienoptionen mindestens vier Jahre und damit länger als bisher halten müssen.

Die Firmenspitzen sollen dadurch motiviert werden, sich stärker für den langfristigen Erfolg ihrer Firma einzusetzen. Aktienoptionen sind oft Teil der Vergütungen des Spitzenmanagements.

Zudem müssen die Gehälter in einem «angemessenen Verhältnis» zur Leistung des Managers und sonstigen Gehältern in der Branche stehen. Aufsichtsräte sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Vergütungen nachträglich reduzieren zu können, wenn die Lage eines Unternehmens sich verschlechtert hat.

Grössere Transparenz

Auch soll der gesamte Aufsichtsrat und nicht mehr nur ein Ausschuss die Vergütung eines Vorstandsmitglieds festlegen. Davon wird eine grössere Transparenz erwartet. Falls ein Aufsichtsrat eine unangemessene Vergütung festsetzt, soll er gegenüber der Firma schadensersatzpflichtig sein.

Unternehmen sollen ferner Vergütungen und Versorgungsleistungen an Vorstandsmitglieder im Fall einer vorzeitigen oder regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit weitgehend offenlegen.

Justizminister Brigitte Zypries betonte in einer Erklärung: «Wir stehen in der Politik zur Zeit vor der Aufgabe, den Schaden, den Manager am Finanzmarkt angerichtet haben, im Gemeinwohlinteresse so gut es geht zu begrenzen.»

Gesetztesentwurf

Die SPD-Ministerin hob hervor, in vielen Unternehmen sei zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter - wie Umsatzzahlen und Börsenkurse an bestimmten Stichtagen - geschaut worden.

Die strengeren Regeln für Managergehälter sollen als Gesetzesentwurf im Bundestag eingebracht werden. Das Parlament muss sie noch beraten und verabschieden.

Noch keine Einigung gibt es in der schwarz-roten Koalition in der Frage von Höchstsummen für die Bezahlung.

sl (Quelle: sda)

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