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Thüringens Ministerpräsident Althaus wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

 
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Montag, 2. März 2009 / 20:20:42

Althaus bekommt Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Graz - Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus wird nach seinem schweren Skiunfall wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Althaus war am Neujahrstag in der Steiermark beim Skifahren mit einer 41-jährigen Frau zusammengestossen. Die Frau starb beim Unfall.

Wie die Staatsanwaltschaft im österreichischen Leoben mitteilte, wurde der Strafantrag dem zuständigen Bezirksgericht übermittelt.

In der Begründung der Anklage wird ein Gutachten zitiert, wonach Althaus gegen die Fahrtrichtung in eine andere Skipiste eingebogen und dort mit Beata Christandl zusammengestossen sei. Die vierfache Mutter erlitt tödliche Schädelverletzungen, Althaus ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.

Verantwortung übernommen

In der Erklärung der Staatsanwaltschaft heisst es, der Ministerpräsident habe auf sein Recht, zum Sachverhalt befragt zu werden, verzichtet, und stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Daraus gehe hervor, dass er an den Unfallverlauf keine Erinnerung mehr habe. Althaus habe aber «die Verantwortung für sein Handeln» übernommen.

Ein Verhandlungstermin steht nach Angaben einer Justizsprecherin in Österreich noch nicht fest. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt in Österreich bei einem Jahr Gefängnis.

Ein Sprecher der Thüringer CDU erklärte, Althaus bleibe trotz der Anklage Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 30. August. Für die CDU ist Althaus das wichtigste Zugpferd bei der Wahl. Für die CDU geht es darum, in Thüringen ihre absolute Mehrheit zu verteidigen.

tri (Quelle: sda)

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