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Dank retroviraler Therapie habe für die Partnerinnen keine Ansteckungsgefahr bestanden.

 
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Mittwoch, 25. Februar 2009 / 12:18:29

Freispruch für HIV-Infizierten trotz ungeschütztem Sex

Genf - Ein HIV-positiver Mann, der wegen ungeschütztem Sex zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden war, ist von der Genfer Justiz in zweiter Instanz freigesprochen worden. Dank retroviraler Therapie habe für seine Partnerinnen keine Ansteckungsgefahr bestanden, befanden die Richter.

Die Aids-Gruppe Genf freut sich über diese Rechtspraxis. Erstmals trage die Justiz neuen Forschungserkenntnissen vollumfänglich Rechnung, die zeigten, dass von retroviral therapierten HIV-Patienten keine Ansteckungsgefahr mehr ausgehe.

In der Tat stützten sich die Richter bei ihrem Urteilsspruch auf Aussagen diverser Experten. Diese sind sich einig, dass bei einem HIV-Patienten, der seit mindestens sechs Monaten eine retrovirale Therapie absolviert und bei dem das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann, die Ansteckungsgefahr gegen Null tendiert.


80 Prozent gehe es ähnlich

Laut Hirschel befinden sich heute in der Schweiz 80 Prozent der HIV-positiven Menschen in dieser Situation. Die anderen 20 Prozent erreichten diesen Zustand nicht, weil sie die Therapie zuwenig strikte befolgen oder die Medikamente nicht vertragen würden, sagte Hirschel auf Anfrage.

In erster Instanz war der Angeklagte noch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Verbreitung menschlicher Krankheiten verurteilt worden. Zum Prozess war es gekommen, weil zwei frühere Sexualpartnerinnen des Mittdreissigers ihn angezeigt hatten. Beide Frauen hatten sich nicht mit dem HIV-Virus infiziert.

tri (Quelle: sda)

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