Mittwoch, 18. Februar 2009 / 07:34:12
Polanski: Verfahren wegen Vergewaltigung wird nicht eingestellt
Los Angeles - Oscar-Preisträger Roman Polanski ist mit seinem Antrag, das Vergewaltigungsverfahren in Kalifornien nach 32 Jahren für geschlossen zu erklären, zunächst gescheitert.
Richter Peter Espinoza vom Superior Court in Los Angeles setzte dem in Frankreich lebenden Regisseur am Dienstag eine Frist. Danach muss der 75-Jährige bis zum 7. Mai vor dem Gericht erscheinen, um sein Anliegen persönlich vorzutragen.
Ihm droht bei der Einreise in die USA jedoch, festgenommen und hinter Gitter gesetzt zu werden, weil er in den Augen der amerikanischen Justiz seit 1978 als flüchtig gilt.
13-Jährige mit Drogen zum Sex verführt
Polanski hatte sich damals schuldig bekannt, eine 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Champagner und Drogen zum Sex verführt zu haben. Er verbrachte 42 Tage in psychiatrischer Beobachtung, floh dann aber nach Frankreich, um einer Gefängnisstrafe in Kalifornien zu entgehen.
Inzwischen setzt sich selbst sein damaliges Opfer für das Ende des Verfahrens gegen ihn ein. Die heute 45-Jährige ist verheiratet und lebt mit Mann und drei Kindern auf Hawaii.
Fehler im Verfahren
Richter Espinoza räumte ein, dass bei dem ursprünglichen Verfahren gegen Polanski Fehler gemacht worden sein könnten. Diese hatte die Filmemacherin Marina Zenovich in ihrer TV-Dokumentation «Roman Polanski: Wanted and Desired» blossgelegt.
Polanski setzte sich aus Angst vor einer längeren Gefängnisstrafe nach Frankreich ab. Dort lebt er seit 1989 in dritter Ehe mit der französischen Schauspielerin Emmanuelle Seigner zusammen und hat mit ihr zwei Kinder.
fest (Quelle: sda)
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