Dienstag, 17. Februar 2009 / 14:59:31
Krankenkasse muss Helikopter-Rettung nicht bezahlen
Luzern - Krankenkassen müssen sich nicht an den Kosten einer Helikopter-Rettung beteiligen, mit der sich eine unverletzte Person aus einer Gefahrensituation bringen lässt. Das Bundesgericht hat der Versicherung eines verirrten Alpinisten Recht gegeben.
Der Berggänger war 2006 in den Walliser Alpen mit einem Kollegen auf 3150 Meter Höhe vom Nebel überrascht worden. Bei der Rückkehr ins Tal verstiegen sich die beiden. Am Fusse einer Steilwand wagten sie sich weder vor noch zurück. Sie forderten deshalb per Handy Hilfe an und wurden mit einem Helikopter der Air Zermatt gerettet.
Für den Einsatz stellte der Rettungsdienst dem Alpinisten 4200 Franken in Rechnung. Seine Krankenkasse weigerte sich, ihren gesetzlich vorgesehenen Kostenanteil von 50 Prozent zu übernehmen, wurde dazu aber 2007 von der Waadtländer Justiz verpflichtet.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Kasse nun gutgeheissen. Laut Urteil müssen sich die Versicherungen nur dann an den Kosten beteiligen, wenn auf den Körper des Betroffenen in seiner Notsituation «ein ungewöhnlicher äusserer Faktor einwirkt, der ohne jeden Zweifel seine Gesundheit beeinträchtigen kann.»
Das sei etwa bei einem Sturz oder Rutsch der Fall. Nicht ausreichend für die Kostenbeteiligungspflicht sei dagegen, wenn sich eine Person mit dem Helikopter aus einer Gefahrensituation bringen lasse, etwa weil sie von schlechtem Wetter überrascht worden sei oder die Orientierung verloren habe.
Hier habe der Betroffene keinen Unfall erlitten. Seine Gesundheit sei weder vor, während oder nach der Rettung beeinträchtigt worden.
fest (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Heli berührt Monte-Rosa-Hütte - Pilot verletzt
Samstag, 5. Juni 2010 / 14:55:21