Freitag, 23. Januar 2009 / 14:47:06
Haftstrafe für Hauptangeklagten im LLB-Prozess
Rostock - Im Prozess um die Erpressung der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) hat das Rostocker Landgericht den Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Gericht in der nordostdeutschen Stadt sah es als erwiesen an, dass er zusammen mit zwei weiteren Männern die Bank mit Kontobelegen mutmasslicher deutscher Steuersünder erpresst hat.
Von den geforderten 13 Millionen Euro waren 9 Millionen ausgezahlt worden, ehe der Erpresser gefasst wurde. Von dem Geld fehlt bis auf wenige zuvor registrierte Scheine jede Spur.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten wegen gewerbs- und bandenmässiger Erpressung sechs Jahre und acht Monate Haft gefordert. Er hatte bestritten, die Bank erpresst zu haben und das Ganze als einen kaufmännischen Handel bezeichnet.
Urteil im Fall Zumwinkel am Montag
Der Fall steht nicht im Zusammenhang mit dem durch die Durchsuchung beim Ex-Chef der Deutschen Post Klaus Zumwinkel bekanntgewordenen Ankauf gestohlener Daten der Liechtensteiner LGT-Bank. Im Prozess gegen den früheren Postchef, dem Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen wird, wird am Montag vom Landgericht Bochum das Urteil gesprochen.
Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte aus Rostock war im September 2007 auf dem Hamburger Flughafen festgenommen worden, als er zurück zu seiner Frau nach Thailand fliegen wollte. Dort führte er den Angaben zufolge ein offenbar luxuriöses Leben.
Die Liechtensteinische Landesbank nahm das Urteil zur Kenntnis und äusserte sich in einer Mitteilung nur kurz zum Prozessausgang in Rostock. Besonders wichtig sei, dass sich das Gericht nicht auf einen rechtsstaatlich fragwürdigen Deal mit den Verurteilten eingelassen, sondern die Erpressung entsprechend sanktioniert habe, teilte die Bank mit.
bert (Quelle: sda)
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