Mittwoch, 21. Januar 2009 / 15:09:39
«Mitarbeiter-Check» werden verboten
Bern - Das Bundesverwaltungsgericht hat der Auskunftsdatei Dun & Bradstreet vorsorglich verboten, über den «Mitarbeiter-Check» weiterhin Daten zu Stellenbewerbern anzubieten. Die Richter in Bern haben ein Gesuch des Eidg. Datenschutzbeauftragten gutgeheissen.
Dun & Bradstreet hatte Arbeitgebern unter dem Dienst «Mitarbeiter-Check» persönliche Daten zu Stellenbewerbern angeboten. Aufgeführt wurden etwa Betreibungsauskünfte und Informationen über den Wert des Wohnhauses, frühere Wohnadressen sowie Alter und Geschlecht von Haushaltsmitgliedern und Nachbarn.
Ende 2008 beantragte der Eidg. Datenschutzbeauftragte beim Bundesverwaltungsgericht, der Firma vorsorglich zu untersagen, im Rahmen des «Mitarbeiter-Checks» weiter personenbezogene Daten an Kunden abzugeben. Das Gericht hat dem Gesuch nun entsprochen.
Die Anordnung gilt vorerst zwei Monate. Bis dahin muss der Datenschützer eine Empfehlung erlassen und innert weiterer zwei Monate dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen. Tut er dies nicht oder unterzieht sich Dun & Bradstreet der Empfehlung, fällt das vorsorgliche Verbot dahin.
Zur Eignung nicht erforderlich
Die Richter in Bern teilen die Ansicht des Datenschützers, dass die Datenweitergabe die Persönlichkeit Betroffener verletzen kann. Sie müssten nicht damit rechnen, dass der Arbeitgeber solche Daten erhebe.
Den Arbeitnehmern drohe durch die Datenweitergabe ein nicht wieder gutzumachender Nachteil, indem sie bei der Stellensuche oder beim beruflichen Aufstieg benachteiligt werden könnten. Laut dem Anwalt von Dun & Bradstreet wird die Firma den Zwischenentscheid nicht beim Bundesgericht anfechten.
ht (Quelle: sda)
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