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Der ANC-Vorsitzende Jacob Zuma muss mit einem erneuten Korruptionsverfahren rechnen.

 
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Montag, 12. Januar 2009 / 11:53:18

Klage gegen ANC-Chef Zuma zugelassen

Johannesburg - In Südafrika muss der Favorit für die Präsidentenwahl, der ANC-Vorsitzende Jacob Zuma, mit einem erneuten Korruptionsverfahren rechnen. Das oberste Berufungsgericht entschied, das Verfahren gegen Zuma sei rechtmässig.

Zuma bleibe eine angeklagte Person, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Das Gericht kippte damit den Entscheid der vorangehenden Instanz vom September, die das Verfahren gegen Zuma wegen eines Formfehlers gestoppt hatte.

Der zuständige Richter habe seinerzeit seine Kompetenz überschritten, als er den früheren Staatspräsidenten Thabo Mbeki beschuldigte, sich in das Korruptionsverfahren gegen Zuma eingemischt zu haben, sagte der Vizepräsident des Berufungsgerichts, Lous Harms.

Der seit Ende der Apartheid 1994 regierende Afrikanische Nationalkongress (ANC) hatte das Urteil vom September genutzt, um Mbeki - einen langjährigen Rivalen Zumas - zum Rücktritt zu bewegen.

Zuma versucht seit langem, die ihm drohenden Verfahren zu vermeiden. Er wird verdächtigt, Bestechungsgelder vom südafrikanischen Tochterunternehmen des französischen Waffenherstellers Thales angenommen haben, als er von 1999 bis 2005 Vize-Präsident war. Seine Anhänger sehen darin ein Komplott Mbekis.

Ein erneutes Korruptionsverfahren könnte den bereits sicher geglaubten Aufstieg Zumas zum Staatschef gefährden. Denn im Falle einer Verurteilung darf der 66-Jährige laut Verfassung nicht mehr zum Präsidenten gewählt werden. Der ANC betonte jedoch, er halte trotz des Urteils an Zuma als Top-Kandidaten für die Präsidentschaftswahl im April fest.

smw (Quelle: sda)

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