Montag, 22. Dezember 2008 / 19:26:24
Bundesverwaltungsgericht weist Laxey-Beschwerde ab
Dietlikon - Der britische Hedge-Fund Laxey hat beim Aufbau seiner Beteiligung am Schweizer Baukonzern Implenia das Börsengesetz verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung der Bankenkommission, dass Laxey früher meldepflichtig gewesen wäre.
Das Gericht habe die Beschwerde von Laxey gegen die Verfügung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) abgewiesen, teilte der Baukonzern mit.
Die EBK war im vergangenen März zum Schluss gekommen, dass der Hedge-Fund bereits vor Januar 2007 den indirekten Erwerb von mehr als 5 Prozent der Implenia-Aktien hätte melden müssen. Die erste Meldung sei erst Mitte April 2007 beim Überschreiten der 10-Prozent-Schwelle erfolgt.
Laxey habe die ab 2006 erworbenen Implenia-Aktien zunächst bei Banken «parkiert». Über so genannte «Contracts of Difference» (CFD) sei Laxey aber in der Lage gewesen, diese jederzeit zurückzurufen, was als indirekter Erwerb gelte. Die vorsätzlich unterlassene Meldung stelle eine Verletzung des Börsengesetzes dar.
EBK-Feststellungsverfügung bestätigt
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von Laxey nun abgewiesen und die EBK-Feststellungsverfügung bestätigt. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Laxey kündete an, den Entscheid weiterzuziehen.
Laut dem Entscheid steht fest, dass für den indirekten Aktienerwerb über das CFD-Manöver eine börsenrechtliche Meldepflicht bestanden hätte. Laxey zeigte sich in einer Mitteilung über das Urteil «befremdet». Das Gericht habe sich mit den rechtlichen Argumenten in keiner Weise auseinandergesetzt.
Laxey hält gegenwärtig eine 34,1-Prozent-Beteiligung am grössten Schweizer Baukonzern, der vor knapp drei Jahren aus der Zusammenführung von Zschokke und Batigroup entstanden ist. Implenia räumt dem Hedge-Fund aber nur ein Stimmrecht von 4,9 Prozent ein.
Implenia hatte sich von Anfang an gegen den Einstieg des britischen Hedge-Fund gewehrt. Der Baukonzern wirft Laxey vor, die Meldepflicht bewusst verletzt zu haben, um das Aktien-Paket zu künstlich niedrigen Preisen schnüren zu können, womit die übrigen Aktionäre geschädigt worden seien.
smw (Quelle: sda)
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