Freitag, 12. Dezember 2008 / 11:50:46
Mietzinsen folgen künftig der Teuerung
Bern - Die Mietzinsen sollen von den Hypothekarzinssätzen abgekoppelt werden und künftig zu 90 Prozent der Teuerung folgen. Der Bundesrat hat die Botschaft zum revidierten Mietrecht ans Parlament weitergeleitet.
Die Gesetzesänderung bezweckt den Systemwechsel von der Kostenmiete zur Index- und Vergleichsmiete. Das neue System dürfte zusammen mit den Ausführungsbestimmungen im Jahr 2011 in Kraft treten.
Die Vorschläge für das neue Mietrecht orientieren sich weitgehend an einer Einigung, zu der die schweizerischen Organisationen der Mietenden und Vermietenden Ende 2007 unter der Federführung von Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard Hand geboten haben.
Für die Überprüfung der Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses soll nicht mehr auf das Kriterium der Kosten abgestellt werden, sondern auf Vergleichsmieten, die anhand von anerkannten statistischen Methoden ermittelt werden. Der Mietzins kann einmal jährlich auf Grund der Teuerung erhöht werden.
Bei dieser Inflationsbereinigung werden die Wohn- und Energiekosten ausgeschlossen. Dieser «Spezialindex» führt laut den Behörden dazu, dass die Teuerung nicht ganz zu 100 Prozent, sondern leicht tiefer ausgeglichen wird.
HEV gegen Änderungen
Der Mieterverband begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung im Mietrecht. Der Hauseigentümerverband (HEV) lehnt sie ab. Er ist zwar nicht gegen die Abkopplung der Mietzinsen von den Hypothekarzinssätzen.
Der HEV kritisiert aber das Vorhaben, die Wohn- und Energiekosten für die Berechnung der Mietpreise aus dem Landesindex der Konsumentenpreise auszuschliessen. Damit werde das Gleichgewicht der Vorlage einseitig zum Nachteil der Vermieter verändert
bert (Quelle: sda)
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