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Mehrere Unternehmen haben einen Vaterschaftsurlaub freiwillig eingeführt, so ein Argument.

 
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Donnerstag, 11. Dezember 2008 / 12:36:33

Kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub

Bern - Der Nationalrat hält nichts von einem gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub. Mit 111 zu 69 Stimmen hat er eine parlamentarische Initiative von Franziska Teuscher (Grüne/BE) abgelehnt.

Die Initiantin verlangte einen Vaterschaftsurlaub von mindestens acht Wochen für Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende, die bei der Geburt eines Kindes Betreuungsaufgaben übernehmen. Dies sei nötig, damit Frauen und Männer ihre Elternrolle partnerschaftlich leben könnten.

Der Nationalrat hatte im März 2007 gegen den Willen des Bundesrates knapp eine Motion überwiesen, welche in die gleiche Richtung zielte. Der Ständerat legte dann aber sein Veto ein, weil das Anliegen nicht prioritär und für die Erwerbsersatzordnung (EO) zu teuer sei.

Im Übrigen haben mehrere Unternehmen einen Vaterschaftsurlaub freiwillig eingeführt. Dazu gehört auch der Bund. Seit Anfang dieses Jahres erhalten die frischgebackenen Väter unter seinen Angestellten innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes fünf Tage frei.

fest (Quelle: sda)

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