Montag, 8. Dezember 2008 / 11:22:49
Beratung über Gentech-Moratorium
Bern - Der Bundesrat will das Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft um drei Jahre bis zum 27. November 2013 verlängern. Bis 13. Februar 2009 läuft die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Gentechnikgesetzes.
Am 28. November 2005 hiess der Souverän die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» gut.
Bis 27. November 2010 dürfen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut und keine gentechnisch veränderten Tiere zur Produktion von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen in Verkehr gebracht werden. Die Aussaat zu Forschungszwecken ist unter strengen Auflagen erlaubt.
Ohne politischen Druck weiterführen
Um Wissenslücken zu schliessen, lancierte der Bundesrat kurz nach Beginn des Moratoriums ein Nationales Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Ergebnisse und der Schlussbericht werden Mitte 2012 erwartet, erste Zwischenergebnisse schon früher.
Der Bundesrat will, dass das Forschungsprogramm ohne politischen Druck weitergeführt und abgeschlossen werden kann. Bereits Mitte Mai hat der Bundesrat deshalb beschlossen, dem Parlament eine Verlängerung des Moratoriums um drei Jahre zu beantragen.
Die Vorlage durchläuft nun die Konsultation, bevor sie den Räten unterbreitet wird. Mit ihr soll auch das Einsprache- und Beschwerderecht für GVO-Bewilligungsverfahren auf Gesetzesstufe geregelt werden.
tri (Quelle: sda)
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