Mittwoch, 26. November 2008 / 15:55:21
Bundesrat will Bier- und Weinwerbung zulassen
Bern - Werbung für Bier und Wein soll künftig für alle Fernsehveranstalter in der Schweiz erlaubt sein. Der Bundesrat beantragt eine entsprechende Aufweichung des Alkoholwerbeverbots im Radio- und Fernsehgesetz.
Mit dieser Lockerung will die Landesregierung die definitive Teilnahme der Schweiz am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA ermöglichen und eine Benachteiligung der Schweiz gegenüber ausländischen TV-Werbefenstern vermeiden. Diese Zusatzbotschaft zum MEDIA-Abkommen überwies sie dem Parlament.
Das Geschäft war im Dezember 2007 vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen worden. Die beiden Räte wollten am Werbeverbot für Alkohol, Politik und Religion festhalten.
Das Verbot kollidiert jedoch mit der ab 2009 geltenden EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen», deren Übernahme eine Bedingung für die MEDIA-Teilnahme ist.
Diese Beteiligung ist für die Entwicklung der schweizerischen Filmindustrie von wesentlicher Bedeutung. Das MEDIA-Abkommen war in der Schweiz seit dem 1. September 2007 provisorisch in Kraft.
Strengere Vorschriften dank Kompromiss
Der Bundesrat hat nun mit der EU im Sinne eines Kompromisses eine Änderung des Abkommenstextes vereinbart: Die strengeren Werbevorschriften können im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens durchgesetzt werden, vorausgesetzt sie sind verhältnismässig, nicht diskriminierend und im öffentlichen Interesse.
Das Verbot religiöser und politischer Werbung sowie der Werbung für Spirituosen und Mischgetränke wie Alcopops kann dank diesem Verfahren somit aufrechterhalten werden.
Anders ist es bei der Werbung für Bier und Wein. Weil diese nach dem geltenden RTGV für lokale TV-Veranstalter bereits zugelassen ist, wird das Argument des Gesundheits- und Jugendschutzes kaum genügen, um gegenüber der EU ein Werbeverbot für einen Teil der TV-Programme zu begründen.
Deshalb beantragt der Bundesrat mit der Genehmigung und Finanzierung des MEDIA-Abkommens gleichzeitig eine RTGV-Revision, welche Bier- und Weinwerbung zulässt.
bert (Quelle: sda)
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