Dienstag, 4. November 2008 / 23:05:36
Einlegerschutz auf 100'000 Franken angesetzt
Bern - Unter dem Eindruck der Finanzkrise will der Bundesrat den Schutz der Sparer bei Bankenpleiten verbessern. In einer Botschaft für die Wintersession schlägt er dem Parlament vor, die Guthaben bis 100 000 statt bloss bis 30 000 Franken abzusichern.
Ein guter Einlegerschutz schaffe nicht nur Vertrauen, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz vor den Medien in Bern. Er sei auch ein wichtiger Wettbewerbsvorteil für ein Land.
Deshalb gehe der Bundesrat mit der dringlichen Änderung des Bankengesetzes deutlich über die neue EU-Mindestgrenze von 50'000 Euro oder rund 75'000 Franken hinaus.
Nach dem Antrag des Bundesrates sollen die Einlagen und Kassenobligationen bei den Banken neu bis zu 100'000 statt 30'000 Franken in der zweiten Konkursklasse eingeteilt werden. Im Konkursfall würden sie damit vor dem Grossteil aller andern ungesicherten Forderungen spätestens innert 90 Tagen beglichen.
Der Bundesrat ersucht die Räte, die Änderungen des Bankengesetzes in der Wintersession dringlich zu erklären. Die Sofortmassnahmen könnten dann nach der Schlussabstimmung vom 19. Dezember ohne Abwarten der Referendumsfrist in Kraft gesetzt werden. Sie sollen bis 2010 befristet werden.
Reform des Einlegerschutzes
Bereits für das kommende Frühjahr kündigt der Bundesrat als zweiten Schritt eine Botschaft zur grundlegenden Reform des Einlegerschutzes an.
Gleichzeitig will der Bundesrat die Eigenkapitalvorschriften für die Grossbanken verschärfen. Dazu soll die Bankenkommission noch im November grössere Eigenmittelpolster vorschreiben, wie die Landesregierung beschloss.
Die Polster sollen die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber der Finanzkrise und weiteren zukünftigen Schocks stärken und einen Schutz gegen Existenz bedrohende Verluste bilden.
Bundesrat Hans-Rudolf Merz erklärte, die Schweiz kenne bereits strengere Eigenkapital-Anforderungen als das Ausland, den sogenannten «swiss finish». Die aktuelle Krise zeige aber, dass dies für die Grossbanken nicht reiche. Die EBK werde darum stärkere Eigenmittel verlangen. Entsprechende Arbeiten liefen
Wie Daniel Zuberbühler, Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), in der Sendung «Doppelpunkt» vom Dienstag auf Schweizer Radio DRS erklärte, würden die Grossbanken verpflichtet, einen 100-Prozent-Puffer über dem Minimum der risikogewichteten Eigenmittel zu halten. Hinzu komme eine klar definierte Grenze für die Bilanzverschuldung (leverage ratio).
bert (Quelle: sda)
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