Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Die Internetprovider fühlen sich ausgenutzt.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.filesharing-gesetz.info, www.verabschiedet.info, www.frankreich.info, www.rigides.info

Montag, 3. November 2008 / 06:58:25

Frankreich verabschiedet rigides Filesharing-Gesetz

London - Mit überwältigender Mehrheit hat der Französische Senat für ein besonders umstrittenes Gesetz gestimmt, das illegalem Filesharing im Internet einen Riegel vorschieben soll.

Das Anti-Piraterie-Gesetz sieht eine Dreistufen-Regelung vor, wonach beim dritten Verstoss dem «Internetpiraten» der Zugang zum Internet durch den Internet-Service-Provider (ISP) für ein Jahr untersagt wird.

Die Europäische Union hält diese Strafe für unangebracht, berichtet «The Register». Die Internetprovider Frankreichs haben sich bereits mehrfach gegen eine solche Regelung ausgesprochen, da sie nicht die Verantwortung für die Einhaltung von Copyright-Gesetzen tragen wollen.

Modell verworfen

Im Juli hat Frankreich den Gesetzesentwurf auf EU-Ebene vorgeschlagen. Das Europäische Parlament hat das Modell jedoch verworfen und sich zudem ausdrücklich gegen die Sinnhaftigkeit einer Internetsperre durch die ISPs ausgesprochen. In Frankreich hat der Senat das Dreistufen-Gesetz mit 297 Pro-Stimmen und nur 15 Gegenstimmen beschlossen.

Verbindlich ist es jedoch noch nicht. Die Nationalversammlung muss ebenfalls noch zustimmen und kann das Gesetz zu Fall bringen. Eine mildere Version, bei der statt einer Internetsperre als dritte Stufe eine Geldstrafe vorgesehen wäre, wurde im Senat abgelehnt.

Verwarnungen

Im Detail sieht das Dreistufen-Gesetz vor, dass jemand, der beschuldigt wird, ein Internetpirat zu sein, zuerst eine Verwarnung per E-Mail bekommt. Wenn diese Person dann weiterhin Filme, Musik und Software oder Ähnliches aus dem Internet herunterlädt und dabei Urheberrechte verletzt, bekommt sie als nächsten Schritt eine Verwarnung per Post zugeschickt.

Sollten diese beiden Verwarnungen keine Wirkung zeigen, muss der jeweilige Provider den Internetzugang dieser Person für ein Jahr sperren. Die Internetprovider in Frankreich sind jedoch der Meinung, dass dies nicht in ihren Aufgabenbereich fällt.

tri (Quelle: pte)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    «iTunes ist die Todesglocke der Musikindustrie»
    Freitag, 29. August 2008 / 09:14:59
    [ weiter ]
    Filesharing-Partys: Nutzer tauschen hunderte Gigabyte
    Dienstag, 26. August 2008 / 07:41:37
    [ weiter ]
    Durchschnittlich 800 illegale Songs auf Teenie-iPods
    Mittwoch, 18. Juni 2008 / 07:31:43
    [ weiter ]
    Illegales CD-Brennen ist «selbstverständlich»
    Dienstag, 8. April 2008 / 08:41:50
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG