Montag, 27. Oktober 2008 / 13:22:06
Kampfhund-Besitzer brauchen eine Bewilligung
Schaffhausen - Wer in Schaffhausen in Zukunft einen Kampfhund halten will, benötigt dafür eine Bewilligung. Dies hat der Kantonsrat mit 63 zu 6 Stimmen beschlossen.
Weiter sprach sich der Kantonsrat gegen eine Abstimmung über zwei Varianten aus. Dieser Vorschlag hatte in erster Lesung für Turbulenzen gesorgt.
Geplant war zunächst, das Gesetz dem Stimmvolk in zwei Varianten vorzulegen: ein komplettes Haltungsverbot für Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder eine Bewilligungspflicht für solche Hunde.
Auslöser für diesen Vorschlag waren Differenzen zwischen Regierung und Parlament: Die Exekutive hatte eine Bewilligungspflicht nach einer Rassentypenliste vorgeschlagen. Die vorberatende Kommission dagegen hatte für ein komplettes Haltungsverbot plädiert.
Geregelt ist im neuen Hundegesetz auch ein Ausbildungsnachweis für Hundehalter. Darüber hinaus umfasst es allgemeine Pflichten wie Zutrittsverbote, die Beseitigung von Hundekot oder die Leinenpflicht.
tri (Quelle: sda)
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