Donnerstag, 2. Oktober 2008 / 09:20:00
Rauchverbot: Wirrwarr von kantonalen Gesetzen
Bern - In der Schweiz ist das Rauchen in öffentlichen Räumen wie Schulen, Spitälern, Einkaufszentren, Kinos und Sportstätten künftig verboten. Gleiches gilt in Räumen, in denen mehrere Personen arbeiten. In Restaurants und Bars ist das Qualmen zwar grundsätzlich ebenfalls untersagt, doch Ausnahmen sind möglich.
Kleine Lokale dürfen nämlich als Raucherbeizen geführt werden. Das heute für die Schlussabstimmung verabschiedete Spezialgesetz nennt aber klare Bedingungen. Die den Gästen zugängliche Fläche dieser Gaststätten darf nicht grösser als 80 Quadratmeter sein - Toiletten inklusive.
Weiter müssen die Raucherräume und -beizen gut belüftet und als Raucherlokale gekennzeichnet sein. Wer ein Lokal für Raucher betreiben will, muss dafür eine Bewilligung einholen. Wirte dürfen zudem abgetrennte und gut belüftete Fumoirs einrichten.
Raucherinnen und Raucher können in den für sie reservierten Lokalen und auch in Fumoirs bedient werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten dieser Tätigkeit im Arbeitsvertrag explizit zustimmen.
Flickenteppich
Der Ständerat war anfänglich gegen Raucherlokale. Die meisten Kantone, die sich bisher für Rauchverbote ausgesprochen hätten, hätten ein strengeres Gesetz, lautete die Begründung. Werde das Bundesgesetz zu milde gefasst, sei ein «Flickenteppich» von kantonalen Vorschriften nicht zu vermeiden.
Das Wirrwarr von kantonalen Gesetzen ist aber bereits da: Erst am Wochenende bewilligte in Zürich und in Basel-Stadt das Stimmvolk Vorschriften, die lediglich unbediente Raucherräume in Restaurants zulassen. Gleiche Regelungen könnten auch in Freiburg, im Wallis und in der Waadt kommen, wenn das Volk Ja sagt.
Bediente Fumoirs, aber keine Raucherbeizen gibt es im Tessin, wo das Raucherverbot seit über einem Jahr in Kraft ist. Raucherräume mit Bedienung sind auch in Graubünden, Solothurn, Uri und Appenzell Ausserrhoden möglich oder geplant.
smw (Quelle: sda)
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