Donnerstag, 25. September 2008 / 10:30:00
Gesetz gegen Pornografie und Gewalt auf Handys
Bern - Der Bundesrat muss gegen seinen Willen Gesetzesbestimmungen zum Schutz von Jugendlichen vor Pornografie und Gewaltdarstellungen auf Handys ausarbeiten. Der Nationalrat hat hierzu zwei Motionen angenommen.
Mit 103 zu 52 Stimmen bei 18 Enthaltungen überwies der Nationalrat als Zweitrat eine Motion von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZG).
Diese fordert, das Anbieten und kommerzielle Verbreiten von Handy-Pornografie generell zu verbieten.
Dahinter steht die Überlegung, dass es mit der modernen Fernmeldetechnologie unmöglich geworden ist, den Empfängerkreis von Pornografie zu bestimmen und zu begrenzen.
Kinder und Jugendliche könnten deshalb nur mit einem generellen Verbot geschützt werden.
Ausweitung auf Gewalt
Einer zweiten Motion von Nationalrat Norbert Hochreutener (CVP/BE) stimmte die grosse Kammer als Erstrat mit 117 zu 44 Stimmen bei 14 Enthaltungen zu. Sie verlangt, Schweigers Vorstoss auf Gewaltdarstellungen auszudehnen.
Hochreuteners Motion dürfte im Ständerat jedoch unbestritten sein. Es ist deshalb absehbar, dass der Bundesrat auch hier aktiv werden muss.
Bundesrätlicher Widerstand
Erfolglos plädierte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf dafür, beide Vorstösse abzulehnen. Zwar gebe es tatsächlich Probleme dabei, die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) zur Pornografie und zu Gewaltdarstellungen im Bereich der Handys durchzusetzen.
Diese liessen sich jedoch nicht mit neuen Normen lösen. Darüber hinaus seien die Teloekom-Anbieter schon heute verpflichtet, Pornografie-Angebote für Minderjährige zu sperren.
bert (Quelle: sda)
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