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Das Bundesgericht entschied im St. Galler «Viagra-Fall» anders.

 
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Mittwoch, 24. September 2008 / 12:11:38

Bundesgericht hebt St. Galler Urteil zu Viagra-Handel auf

Lausanne - Wer illegal mit dem Potenzmittel Viagra handelt, darf nur mit Gefängnis bestraft werden, wenn bei einem Abnehmer bewiesenermassen die Gesundheit gefährdet wurde. Das Bundesgericht hat ein Urteil des St. Galler Kantonsgerichts zurückgewiesen.

Ein Tennislehrer war 2007 vom Kantonsgericht St. Gallen wegen illegalem Viagra-Handel zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Das Gericht hatte den Mann des gewerbsmässigen Vergehens gegen das Heilmittelgesetz schuldig gesprochen.

Das höchste Schweizer Gericht hiess die Beschwerde des heute 51-Jährigen teilweise gut und hob das St. Galler Urteil auf. Der Fall wurde zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurückgewiesen. Eine Verurteilung wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz wäre nur möglich, wenn der Tennislehrer die Gesundheit seiner Kunden gefährdet hätte. Dies habe das St. Galler Gericht jedoch nicht geprüft.

Nur Risikogruppen betroffen

Die kleinen blauen Pillen seien nicht grundsätzlich gesundheitsgefährdend. Lediglich bei Risikogruppen, zum Beispiel Menschen mit Herzproblemen, könne die Einnahme von Viagra gesundheitliche Schäden verursachen. Das St. Galler Gericht müsse nun prüfen, ob sich unter den wahllos belieferten Kunden des Tennislehrers solche Risikopatienten befunden hatten.

Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen 1996 und 2002 für über 4 Mio. Franken illegal Viagra und andere Potenzmittel umgesetzt zu haben. Er kaufte die Medikamente in den USA ein. Ausserdem soll der Mann mehrmals öffentlich in Boutiquen und anderen Geschäften masturbiert haben.

tri (Quelle: sda)

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