Dienstag, 23. September 2008 / 20:12:16
Barbarische Mordlust drakonisch bestraft
Zürich - Ein Messerstecher, der seinem bewusstlosen Opfer noch den Hals aufschlitzte, wird auf unbestimmte Zeit verwahrt. Das Zürcher Obergericht verurteilte den hochgefährlichen und nicht therapierbaren Täter wegen Mordversuchs.
Der 26-jährige Schweizer hatte im August 2006 vor dem Nelson Pub in Kloten zunächst einen Motorradfahrer angepöbelt. Dann richtete sich seine Wut gegen einen 36-jährigen Autofahrer, der dem Bedrängten zu Hilfe gekommen war. Diesen zerrte er aus dem Wagen und schlug ihn bewusstlos.
Dann zückte er ein Messer und schlitzte dem bewusstlos am Boden liegenden Opfer den Hals auf. Der lebensgefährlich Verletzte verlor eineinhalb Liter Blut, konnte aber dank einer Notoperation gerettet werden.
Kein Zeichen der Reue
Der Messerstecher wurde noch in der Tatnacht verhaftet. Es stellte sich heraus, dass er einschlägig vorbestraft war, weil er 2002 in Bassersdorf einen Italiener niedergestochen hatte. Damals wie am Dienstag vor Obergericht zeigte er keine Reue.
In der Verhandlung bestritt die Verteidigung einen Mordversuch und sprach von schwerer Körperverletzung, begangen im Affekt und in einer Notwehrlage. Mit der Staatsanwaltschaft gingen dagegen die Oberrichter von einem klaren vorsätzlichen Mordversuch aus. Einer erinnerte daran, dass der Täter bei seiner Verhaftung überrascht gewesen sei, als er erfuhr, dass das Opfer noch lebte.
Die Richter sprachen von einem barbarischen Vorgehen und purer Mordlust. Sie setzten deshalb eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren fest. Gleichzeitig sprachen sie sich einstimmig für die Verwahrung des Täters für unbestimmte Zeit aus.
Das Gericht stützten sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten, das den geistig gestörten Täter als hochgefährlich und nicht therapierbar beurteilte.
smw (Quelle: sda)
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