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Joanne K. Rowling liess vor Gericht ein paar Tränen fliessen.

 
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Montag, 8. September 2008 / 22:42:03

Joanne K. Rowling gewinnt Prozess gegen Harry-Potter-Lexikon

New York - Bestsellerautorin Joanne K. Rowling hat sich vor einem US-Gericht erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Harry-Potter-Lexikons gewehrt. Das berichtete der Lokalsender WABC.

Der Richter sagte in New York, Rowling habe nachgewiesen, dass das Nachschlagewerk des amerikanischen Potter-Fans Steven Vander Ark ihr nachhaltigen Schaden zufügen würde. Der Richter untersagte die Veröffentlichung und sprach Rowling und ihrem Filmstudio Warner Bros. 6750 Dollar Schadenersatz zu.

Die Autorin und das Studio hatten den kleinen US-Verlag RDR Books verklagt, weil er Vander Arks populäre Website «The Harry Potter Lexicon» (www.hp-lexicon.org) in Buchform auf den Markt bringen wollte.

Rowling machte bei einer Anhörung vor Gericht im April unter Tränen geltend, sie empfinde das als Diebstahl geistigen Eigentums. Der Zauberlehrling bedeute ihr «alles» neben ihren Kindern.

Der Richter erklärte, grundsätzlich solle Literatur gefördert werden, die dem Leser bei der Einordnung helfe. Vander Ark sei jedoch zu weit gegangen. «Das Lexikon übernimmt zu viel von Rowlings kreativer Arbeit für den Zweck, ein Nachschlagewerk zu sein.»

Der Verlag nahm zu dem Urteil zunächst keine Stellung. Die sieben Harry-Potter-Bände wurden in 64 Sprachen übersetzt. Insgesamt sind mehr als 400 Millionen Exemplare verkauft worden.

fest (Quelle: sda)

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